Ein Wiener Gericht hat die Ehefrau eines Wiener Anwalts am Freitag wegen Veruntreuung von 75.000 Euro zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Ausgangslage des Falls
Die Frau hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft einen Geldbetrag in Höhe von 75.000 Euro veruntreut. Das Gericht in Wien sprach sie schuldig und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Urteil fiel am Freitag, den 3. Juli 2026.
Die Veruntreuung steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ihres Ehemanns, der als Anwalt in Wien tätig ist. Über die näheren Umstände der Tat, insbesondere wann und in welchem Zeitraum die 75.000 Euro veruntreut wurden, machte das Gericht in der Urteilsverkündung keine öffentlichen Angaben.
Die Strafe von zweieinhalb Jahren entspricht einer unbedingten Freiheitsstrafe nach österreichischem Strafrecht und ist nicht in eine bedingte Form umgewandelt worden. Damit muss die Verurteilte die Haft nach Rechtskraft des Urteils tatsächlich antreten.
