Nach den Plänen der österreichischen Regierung sollen Menschen, die ihre Integrationspflichten nicht erfüllen oder für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, künftig mindestens 25 Prozent weniger Sozialhilfe erhalten.
Die Neuregelung würde an der Auszahlung von Sozialhilfe anknüpfen. Ein Verstoß gegen Integrationspflichten oder die mangelnde Bereitschaft zur Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt soll demnach Folgen für den Bezug haben.
Wen Leistung würde entfallen
Vorgesehen ist eine Kürzung um mindestens 25 Prozent. Nach den governmentlichen Regeln kann die Leistung in bestimmten Fällen auch vollständig gestrichen werden. Die Vorlage nennt damit erstmals einen möglichen vollständigen Entzug im Zusammenhang mit diesen Pflichtverstößen.
Das AMS und andere beteiligte Stellen wären bei der Umsetzung dieser Pläne in eine zentrale Rolle eingebunden. Bei der Betreuung von Behörden, Einrichtungen und Initiativen ist eine enge Abstimmung erforderlich, um die Auswirkungen einheitlich zu behandeln.
