Wien, 10 Juni 2026
Vor dem Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag der fünfte Verhandlungstag im Prozess gegen zwei ehemalige Sicherheitskräfte des syrischen Assad-Regimes stattgefunden, bei dem weitere mutmaßliche Opfer als Zeugen aussagten.
Den beiden Angeklagten wird die Verantwortung für die Folter von mindestens 21 Personen in der syrischen Stadt Raqqa zur Last gelegt. Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, wird der erste Beschuldigte, Khaled H., unter anderem wegen Folter, schwerer Nötigung, sexueller Nötigung und mehrfacher schwerer Körperverletzung angeklagt. Er war einst Leiter des Geheimdienstes (Abteilung 335) in Raqqa, hatte laut den Fakten den Rang eines Brigadegenerals inne und sitzt seit Dezember 2024 in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft.
Der zweite Angeklagte ist Mussab A., ein ehemaliger hochrangiger Kriminalpolizist, der laut Anklage ebenfalls als Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa tätig war. Er befindet sich auf freiem Fuß und arbeitet nach Angaben aus dem Verfahren derzeit als Schlosser. Beide Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe und haben auf nicht schuldig plädiert. Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen bis zu zehn Jahre Haft.
Hintergrund: Anklage gegen zwei Ex-Offiziere
Am Dienstag sagte unter anderem ein syrischer Anwalt aus, der zum Zeitpunkt der Ereignisse selbst als Jurist in Syrien tätig war. Er berichtete, im August 2011 nach einer friedlichen Schweigedemonstration mit anderen Juristen von Armeeeinheiten festgenommen worden zu sein. „Wir haben einige Plakate hochgehalten. Damals hat die syrische Armee einige Städte angegriffen und wir waren dagegen, dass die syrische Armee das eigene Volk angreift. Innerhalb von 30 Minuten haben wir die Demonstration von uns aus beendet“, schilderte er den Ablauf der Aktion. Während des Transports sei er geschlagen und in eine Zelle der Kriminalpolizei gebracht worden.
