Prien plant Kürzung des Unterhaltsvorschusses: Kritik aus Berlin, SPD und Wohlfahrtsverbänden
Berlin, 15. Juli 2026
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Kurzfassung
Bundesfamilienministerin Karin Prien will den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zahlen und so 245 Millionen Euro im Bundeshaushalt sparen. Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch sowie die SPD und Sozialverbände kritisieren die Pläne scharf.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, und will den Gesetzentwurf noch im Juli in die Kabinettsabstimmung bringen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die einspringt, wenn ein alleinerziehendes Elternteil vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhält. Bislang wird die Leistung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt, also für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will diese Altersgrenze nun auf das 16. Lebensjahr senken und damit nach eigenen Angaben rund 245 Millionen Euro pro Jahr im Bundeshaushalt einsparen.
Prien begründete den Schritt mit den stark gestiegenen Ausgaben seit der Reform des Jahres 2017. Damals war die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben worden. Seitdem, so die Ministerin, hätten sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss vervierfacht; die Leistung habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Für Bund, Länder und Kommunen ergebe sich durch den Entwurf insgesamt ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro.
Hintergrund: Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wären von der geplanten Neuregelung etwa 80.000 Jugendliche bundesweit betroffen. Konkret geht es um 16- und 17-Jährige, für die der monatliche Satz derzeit bis zu 394 Euro beträgt. Für ein alleinerziehendes Elternteil würde im Jahr damit ein Betrag von bis zu 4.728 Euro fehlen, die bisher über den Unterhaltsvorschuss ausgeglichen wurden.
Die Pläne stoßen auf erheblichen politischen Widerstand – auch aus den Reihen der eigenen Koalition. Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) kritisierte im Gespräch mit dem Tagesspiegel die Überlegung, den Vorschuss nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, ausdrücklich. „Deshalb sehe ich die Überlegung, den Unterhaltsvorschuss zukünftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, kritisch“, sagte sie. Kinder dürften nicht die Leidtragenden sein, wenn sich ein Elternteil seiner Verantwortung entziehe: „Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil sich seiner Verantwortung entzieht“.
Günther-Wünsch verwies zugleich darauf, dass die überwiegende Zahl der säumigen Unterhaltspflichtigen Väter seien: „Überwiegend handelt es sich bei den säumigen Unterhaltszahlern um die Väter.“ Sie sprach sich daher für schärfere Sanktionen gegen zahlungsunwillige Elternteile aus. Wenn bestehende Instrumente nicht ausreichten, müssten weitere wirksame Maßnahmen ergriffen werden: „Wenn bestehende Instrumente nicht ausreichen, müssen wir weitere wirksame Maßnahmen ergreifen“.
Kritik aus Berlin
Konkret unterstützt die Berliner Senatorin den Vorschlag des Bundes, säumigen Elternteilen den Führerschein zu entziehen: „Berlin unterstütze auch den Vorschlag des Bundes, säumigen Elternteilen den Führerschein zu entziehen.“ Darüber hinaus forderte sie, Ersatzfreiheitsstrafen in Zukunft schneller zu ermöglichen: „Auch ersatzweise Haftstrafen sollten zukünftig schneller möglich sein.“ Das Ziel sei, dass der Staat seine Ansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen Eltern konsequenter durchsetze, anstatt die Absicherung der Kinder zu schwächen.
Auch der Koalitionspartner SPD äußerte deutliche Kritik an Priens Vorhaben. Priens Vorhaben stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Kritik. Besonders scharf fiel die Reaktion aus Mecklenburg-Vorpommern aus: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete die Pläne als „falsch“. Prien wies die Kritik zurück und verwies auf einen einstimmigen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten: „Es ist ein einstimmiger Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und auch Frau Schwesig gehört dazu.“
Gegenwind vom Koalitionspartner
Sozialverbände in mehreren Bundesländern schlossen sich der Kritik an. Der SoVD Niedersachsen etwa forderte, der Staat solle das Geld konsequenter von den Unterhaltspflichtigen zurückholen, statt die Absicherung von Kindern zu schwächen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Niedersachsen bezeichnete die geplante Kürzung als „Schlag ins Gesicht für Eltern“ und betonte, dass viele Alleinerziehende mit älteren Kindern nicht voll arbeiten könnten.
In Niedersachsen verdeutlichten Zahlen des dortigen Sozialministeriums die Dimension: Im Jahr 2023 hatten rund 87.400 Kinder in dem Land Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Wie viele davon bereits 16 oder 17 Jahre alt waren und damit unmittelbar von der geplanten Gesetzesänderung betroffen wären, geht aus der Statistik allerdings nicht genau hervor.
Prien hält an ihrem Zeitplan fest. Sie gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf „noch im Juli in die Regierungsabstimmung gehen wird“, sagte die Ministerin. Sollte das Kabinett den Entwurf billigen, wäre die Altersgrenze ein Kernelement der anstehenden Reform – mit weitreichenden Folgen für zehntausende Alleinerziehende und ihre Kinder.
Härtere Sanktionen statt Kürzungen?
Die Debatte wirft zugleich ein grundsätzliches Problem auf: Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat ausgezahlt, soll aber später beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden. Wenn dieser – wie in vielen Fällen – tatsächlich nicht zahlt, bleibt der Staat auf den Kosten sitzen. Genau diese Lücke, argumentieren Kritiker, müsse geschlossen werden, anstatt die Leistung für die betroffenen Kinder zu kürzen.
Befürworter der Reform verweisen auf die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand und darauf, dass Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren nach Einschätzung mancher Beobachter besser in der Lage seien, mit ihren Eltern eine Unterhaltsregelung zu treffen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. „Da sind alleinerziehende Frauen und Männer in der Situation, dass sie nicht voll arbeiten können“, hieß es dazu aus Niedersachsen. „Mit Kindern im Alter von 16 oder 17 Jahren sei eine Vollzeitberufufstätigkeit aber vereinbar.“
Auswirkungen in Niedersachsen
Die Gegenposition betont hingegen, dass gerade in dieser Altersphase weiterhin Kosten entstehen – etwa für Schule, Ausbildung, Kleidung und Freizeit. Eine Kürzung des Unterhaltsvorschusses treffe Alleinerziehende in einer Lebensphase, in der viele ohnehin am Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten stünden.
Mit dem für Juli angekündigten Kabinettsbeschluss dürfte die politische Auseinandersetzung weiter an Fahrt aufnehmen. Sollte der Entwurf die parlamentarischen Hürden nehmen, müssten zudem Länder und Kommunen die Umsetzung in der Praxis leisten – und damit auch die Folgen für die Familien vor Ort abfedern.
Ausblick auf den Kabinettsbeschluss
Bis dahin bleibt offen, ob die geplante Altersgrenze tatsächlich wie vorgesehen in Kraft tritt oder ob der politische Druck – aus den Ländern, dem Koalitionspartner und den Sozialverbänden – noch zu Nachbesserungen führt. Fest steht: Die Reform des Unterhaltsvorschusses gehört zu den sozialpolitisch brisantesten Vorhaben der Bundesregierung in diesem Sommer.
Fragen & Antworten
Wer ist Karin Prien und was plant sie beim Unterhaltsvorschuss?
Karin Prien (CDU) ist Bundesfamilienministerin. Sie plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen und damit nach eigenen Angaben rund 245 Millionen Euro pro Jahr im Bundeshaushalt einzusparen.
Warum kritisiert Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch die Pläne?
Katharina Günther-Wünsch (CDU) sieht die Altersgrenze kritisch und befürchtet, dass Kinder zu Schaden kommen, wenn Eltern sich ihrer Unterhaltspflicht entziehen. Sie fordert stattdessen schärfere Sanktionen wie Führerscheinentzug und schnellere Ersatzfreiheitsstrafen gegen säumige Eltern.
Wie viele Kinder wären von der geplanten Kürzung betroffen?
Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wären bundesweit rund 80.000 Jugendliche betroffen. In Niedersachsen hatten 2023 etwa 87.400 Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wobei die genaue Zahl der 16- und 17-Jährigen aus der Statistik nicht hervorgeht.
Unterhaltsvorschuss-Kürzung ab 16: Kritik an Prien | finanz360