Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu zahlen, und will den Gesetzentwurf noch im Juli in die Kabinettsabstimmung bringen.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die einspringt, wenn ein alleinerziehendes Elternteil vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhält. Bislang wird die Leistung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt, also für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will diese Altersgrenze nun auf das 16. Lebensjahr senken und damit nach eigenen Angaben rund 245 Millionen Euro pro Jahr im Bundeshaushalt einsparen.

Prien begründete den Schritt mit den stark gestiegenen Ausgaben seit der Reform des Jahres 2017. Damals war die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre angehoben worden. Seitdem, so die Ministerin, hätten sich die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss vervierfacht; die Leistung habe sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt. Für Bund, Länder und Kommunen ergebe sich durch den Entwurf insgesamt ein Einsparpotenzial von mehreren Hundert Millionen Euro.