Das polnische Verfassungsgericht hat am Montag in Warschau eine Verordnung von Innenminister Marcin Kierwinski für verfassungswidrig erklärt, die gleichgeschlechtliche Ehen aus anderen EU-Staaten in Polen anerkannt hätte.
Ausgangslage: EuGH-Urteil aus Luxemburg
Mit der Entscheidung setzt sich das Verfassungsgericht über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinweg, das die gegenseitige Anerkennung solcher Ehen in der EU vorsieht. Die Richterinnen und Richter in Warschau stellten fest, dass die einschlägige Verordnung des Innenministeriums nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sei, wie aus der am Montag veröffentlichten Begründung hervorgeht.
Hintergrund des Konflikts ist ein Urteil des EuGH vom November, das klarstellte: "Unionsbürgerinnen und Unionsbürger müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können". Dieses Recht sei Teil der Freizügigkeit innerhalb der Union, begründeten die Luxemburger Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Die Kläger in dem Verfahren waren zwei Männer, die 2018 in Berlin geheiratet hatten.
