Pflegereform Warken: Kritik an Kürzungen und neuen Hürden | finanz360
Pflegereform von Ministerin Warken stößt auf breite Kritik – Kommunen, Opposition und Pflegebranche warnen vor Belastungen
Berlin, 05 Juni 2026
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Kurzfassung
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat einen Entwurf zur Stabilisierung der Pflegeversicherung vorgelegt, der Einschnitte bei Leistungen, höhere Hürden für Pflegegrade und neue Beitragsbelastungen vorsieht. Kommunen, Opposition, Sozialverbände und Pflegebranche kritisieren das Vorhaben scharf und warnen vor steigenden Sozialhilfekosten und Altersarmut.
Berlin, 05 Juni 2026
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat am 5. Juni 2026 einen Reformentwurf für die Pflegeversicherung vorgestellt, der mit Sparmaßnahmen und Mehreinnahmen ein Milliardendefizit schließen soll – und dafür auf heftigen Widerstand bei Kommunen, Opposition, Sozialverbänden und Pflegeanbietern stößt.
Der Entwurf sieht nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Spar- und Einnahmeeffekte von rund elf Milliarden Euro im kommenden Jahr und mehr als 20 Milliarden Euro bis 2030 vor. Damit will die Ministerin das Loch in der Pflegeversicherung schließen: Ohne Reform drohe im kommenden Jahr ein Defizit von etwa 7,5 Milliarden Euro, bis 2028 sogar von rund 15 Milliarden Euro. Warken hofft auf einen Bundestagsbeschluss noch vor der Sommerpause im Juli 2026.
Einschnitte bei Leistungen und Pflegegraden
Kern des Vorhabens sind Leistungseinschränkungen und neue Hürden beim Zugang zur Pflege. So sollen die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad leicht angehoben werden – betroffen sind die Pflegegrade 1, 2 und 3. Bereits eingestufte Pflegebedürftige behalten nach Angaben des Ministeriums ihren Grad. Zugleich wird der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für Pflegegrad 1 gestrichen; in den Pflegegraden 2 und 3 soll er in den ersten drei Monaten halbiert werden. Die Mittel sollen in ein neues Angebot der „Pflegebegleitung“ fließen, das frühzeitige Beratung und professionelle Hilfe organisieren soll.
Für pflegende Angehörige plant das Ministerium deutliche Einschnitte bei den Rentenbeiträgen: Die Pflegekasse soll künftig nur noch 70 Prozent des bisherigen Wertes an die Rentenversicherung abführen, was die späteren Rentenansprüche der pflegenden Familienmitglieder schmälert. Der Rechnungshof rechnet hier mit Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein geplantes „Überbrückungsbudget“, das Leistungen bei Krankheit oder ungeplantem Ausfall der Hauptpflegeperson finanzieren soll, einschließlich Kurzzeitpflegeplätzen.
Höhere Beiträge und neue Beitragspflichten
Bei den Beiträgen plant die Regierung mehrere Eingriffe. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt aktuell bei 1,8 Prozent; für Kinderlose soll er nach dem Entwurf ab dem kommenden Jahr um 0,1 Punkte auf 4,3 Prozent steigen. Der Kinderlosenzuschlag selbst wird ebenfalls um 0,1 Punkte von 0,6 auf 0,7 Prozent erhöht. Die Arbeitgeber sollen den erhöhten Kinderlosenbeitrag nicht mitfinanzieren. Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze angehoben – Beschäftigte mit Monatsgehältern über 5.812,50 Euro müssen nach Berechnungen des Ministeriums bis zu 17 Euro pro Monat mehr zahlen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern in der Pflegeversicherung soll ab 2028 eingeschränkt werden. Künftig müssen nichterwerbstätige Ehepartner 0,52 Prozent auf das beitragspflichtige Einkommen des Partners zahlen. Ausgenommen sind Rentner, Partner mit Kindern unter sieben Jahren, behinderten Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem werden Mini-Job-Löhne bis 603 Euro erstmals mit Pflegeversicherungsbeiträgen von 3,6 Prozent belegt – allein von den Arbeitgebern.
Längere Wartezeiten für Heimbewohner
Auch Heimbewohner sind betroffen. Der Pflegekassenzuschuss zum pflegebedingten Eigenanteil – derzeit 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach zwölf Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten – soll sich künftig um jeweils sechs Monate verzögern. Die höchste Stufe von 75 Prozent würde erst nach 4,5 Jahren erreicht. Im Gegenzug sollen ambulante und stationäre Pflegeleistungen ab 2028 jährlich an die Inflation angepasst werden.
Geplant ist außerdem die Abschaffung einer 2020 eingeführten Regelung, wonach nur erwachsene Kinder mit einem Einkommen über 100.000 Euro pro Jahr vom Sozialamt an den Pflegekosten der Eltern beteiligt werden durften. Künftig soll die Heranziehung wieder großzügiger möglich sein. Die steuerliche Absetzbarkeit privater Pflegezusatzversicherungen ist laut Ministerium eine Absichtserklärung, aber noch nicht Teil des Gesetzentwurfs.
Kommunen warnen vor Milliardenlasten
Die Kritik an dem Vorhaben fällt scharf aus. Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und SPD-Politiker, sprach gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe von einem „Schlag ins Gesicht der Kommunen“ und einem Entwurf, „der so niemals den Bundestag passieren darf“. „Dieser Entwurf darf so niemals den Bundestag passieren“, sagte Jung wörtlich. Er warnt vor Milliarden-Mehrbelastungen der Städte, weil diese einspringen müssten, wenn Pflegebedürftige in die Sozialhilfe rutschten.
Janosch Dahmen, Gesundheitsexperte der Grünen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, der größte Posten bestehe darin, den Zugang zu Pflegeleistungen zu beschränken. Er kritisierte, dass die Bundesregierung weiterhin die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen verweigere. Deutschland gebe gemessen am Bruttoinlandsprodukt weniger für Pflege aus als viele vergleichbare europäische Nachbarländer, obwohl die Bevölkerung deutlich älter sei. „Das ist keine Strukturreform, sondern eine Kürzungsreform“, sagte Dahmen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“ Pflegebedürftige würden bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen.
Pflegebranche: „Nicht ein einziger Pflegeplatz entsteht“
Auch die Pflegewirtschaft reagiert mit Unverständnis. Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, sagte der Rheinischen Post: „Dieser Raubzug bei Beitragszahlern, Pflegebedürftigen und Kommunen schafft nicht einen Pflegeplatz.“ Er verwies auf bereits jetzt lange Wartezeiten bei Heimplätzen. Greiner betonte, der Verband vertrete private Pflegeunternehmen, die unter den Sparmaßnahmen und steigenden Eigenanteilen der Bewohner litten.
Rückendeckung aus der CDU/CSU-Fraktion
Unterstützung erhält Warken aus den Reihen der eigenen Fraktion. Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn verteidigte das Konzept im ARD-„Interview der Woche“ als „schweren, aber notwendigen Schritt“ und „ausgewogenes Paket“. Er sagte: „Ich finde, die Ministerin macht da einen schweren, aber notwendigen Schritt und legt ein ausgewogenes Paket vor.“ Die Pflegeversicherung – „wie übrigens auch die Krankenversicherung“ – sei „schlicht und ergreifend pleite“. Spahn war nach den Fakten als Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ehemaliger Bundesgesundheitsminister in den Gesprächen präsent.
Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es Widerstand. SPD und CSU haben laut Faktenlage verschiedene Änderungswünsche angemeldet. Die Sozialdemokraten hatten bereits vor der Vorstellung des Entwurfs Kritik geübt. Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, warnte, die Reform drohe sowohl bei Pflegebedürftigen als auch bei pflegenden Angehörigen mehr Altersarmut zu erzeugen. Die Nationale Vereinigung der gesetzlichen Krankenkassen, die Stiftung Patientenschutz und der Sozialverband Deutschland kritisieren das Paket als unausgewogen und überwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahler.
Prävention und Pflegebegleitung als Ausgleich
Insgesamt sieht der Entwurf auch präventive Maßnahmen vor: mehr Beratung, Vorsorge- und Früherkennungsangebote der Krankenkassen sowie die erwähnte Pflegebegleitung in der häuslichen Versorgung. Verschiedene Einzelleistungen der häuslichen Pflege sollen zu Budgets zusammengefasst werden. Wie viele dieser Vorschläge den parlamentarischen Prozess überstehen, ist offen – Warken muss dafür die eigenen Koalitionsfraktionen, den Bundesrat und am Ende auch den Bundestag überzeugen.
Die Ministerin begründete den Zeitdruck mit den wachsenden Defiziten: Ohne ein Gegensteuern werde die Pflegeversicherung in wenigen Jahren handlungsunfähig. Sie setzt darauf, dass die Mehreinnahmen aus höheren Beiträgen, neuer Beitragspflicht für Ehepartner und Minijobs sowie die Einsparungen bei Rentenbeiträgen und Eigenanteilen das System bis Ende des Jahrzehnts stabilisieren. Kritiker halten dem entgegen, dass sich die Lasten dadurch nur verlagerten – von der Pflegekasse zu Pflegebedürftigen, Angehörigen und Kommunen.
Fragen & Antworten
Wer ist Nina Warken und was hat sie vorgelegt?
Nina Warken ist Bundesgesundheitsministerin und CDU-Politikerin. Sie hat am 5. Juni 2026 einen Reformentwurf für die Pflegeversicherung vorgestellt, der mit Sparmaßnahmen und Mehreinnahmen ein erwartetes Defizit von 7,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr schließen soll.
Welche konkreten Einschnitte sieht der Entwurf vor?
Geplant sind unter anderem strengere Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3, die Streichung des Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro für Pflegegrad 1, die Halbierung des Entlastungsbetrags in den Pflegegraden 2 und 3 in den ersten drei Monaten sowie eine Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Wertes.
Warum stößt der Entwurf auf so viel Kritik?
Kommunen, Opposition, Sozialverbände und Pflegeanbieter sehen die Lasten auf Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Städte verlagert. Burkhard Jung nennt den Entwurf einen „Schlag ins Gesicht der Kommunen“, Janosch Dahmen spricht von einer „Kürzungsreform“ statt einer Strukturreform.