Dresden, 17 Juli 2026

Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E., die dem Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugerechnet wird, am Freitag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Verurteilung erfolgte nach einem rund achtmonatigen Prozess am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Susann E. wurde demnach in einem Fall der Beihilfe zum schweren bewaffneten Raub sowie der Unterstützung einer terroristischen Organisation schuldig gesprochen. Die Richter entschieden, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Nach den Feststellungen des Gerichts soll Susann E. über Jahre enge Verbindungen zum Kern der NSU gehabt haben. Sie wird in dem Verfahren als langjährige Freundin und enge Vertraute von Beate Zschäpe beschrieben, die als Mitglied der Terrorzelle eine zentrale Rolle im Verfahren um die Mordserie des NSU einnimmt. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr zur Last gelegt, durch Freundschaftsdienste strafrechtlich relevant gehandelt zu haben.

Die Anklagepunkte reichten von der Unterstützung der terroristischen Vereinigung bis hin zur Beihilfe zu einem schweren Raub mit Erpressung unter Einsatz von Waffen. Nach Überzeugung des Gerichts war die Angeklagte in mindestens eine solche Raubtat involviert. Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass die Taten im Kontext der Aktivitäten der Neonazi-Terrorzelle NSU zu bewerten seien.

Hintergrund: Die Terrorzelle NSU