Das Landgericht Verden in Niedersachsen hat die 67-jährige ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette am 27. Mai 2026 zu einer Gefängnisstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Die Richter befanden Klette in sechs Fällen des besonders schweren Raubes für schuldig. Zudem wurden Verstöße gegen das Waffengesetz und andere Straftaten festgestellt.
Gemeinsam mit den mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie zwischen 1999 und 2016 Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei die Raubzüge noch Jahre nach der Auflösung der Roten Armee Fraktion (RAF) durchführten.
Die Taten und der Prozess
Klette stand für Überfälle vor Gericht, die sie nach der offiziellen Selbstauflösung der RAF im Jahr 1998 verübt haben soll. Die Taten erstreckten sich über fast zwei Jahrzehnte.
Die Verhandlung fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen statt. Klette, die lange im Untergrund lebte, war im Februar 2024 in Berlin gefasst worden.
Nach ihrer Festnahme wurde das Verfahren umfangreich vorbereitet. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, mit den Raubüberfällen ihren Lebensunterhalt im Verborgenen finanziert zu haben.
Hintergründe der RAF-Zeit
Das Gericht in Verden verhängte schließlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert, konnte sich aber nicht gegen die erdrückende Beweislage durchsetzen.
Die Verurteilung löste bei den Opfern der Überfälle unterschiedliche Reaktionen aus. Viele zeigten sich erleichtert, dass die Taten nach so langer Zeit juristisch aufgearbeitet wurden.
Klette selbst äußerte sich im Prozess nur knapp. Sie bestritt die Vorwürfe nicht vollständig, zeigte jedoch keine Reue.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Spätfolgen der RAF-Zeit. Obwohl die Gruppe offiziell aufgelöst ist, beschäftigen ihre ehemaligen Mitglieder noch immer die Justiz.
Flüchtige Komplizen
Die beiden mutmaßlichen Mittäter Garweg und Staub befinden sich weiterhin auf der Flucht. Gegen sie wird international gefahndet.
Die Ermittler hoffen, durch die Urteilsverkündung neue Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort zu erhalten. Die Fahndung nach den beiden Männern wurde in den letzten Jahren intensiviert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann Revision einlegen.
