Das Oberlandesgericht Dresden hat die mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Susann E., am Freitag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Das Urteil erging am Freitag am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Der 5. Strafsenat sah es als erwiesen an, dass die 45-jährige Angeklagte die Terrorzelle NSU in drei Fällen unterstützt und in einem Fall Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen geleistet hat. Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da es im Prozess keinen Beleg für einen Wissenstransfer gegeben habe.
Die NSU – benannt nach dem gleichnamigen Terrornetzwerk – war eine neonazistische Terrorzelle, die aus den drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos bestand. Ab dem Jahr 2000 verübte das Trio jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland sowie 43 versuchte Morde. Die Opfer waren neun Geschäftsleute türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizeistreife. Bei zwei Bombenanschlägen in Köln wurden Dutzende Menschen verletzt.
