Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilt Betreiber der Darknet-Plattform „Assassination Politics" zu drei Jahren Haft
Düsseldorf, 19. Juni 2026
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Kurzfassung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 50-jährigen Informatiker Martin S. aus Dortmund wegen Terrorismusfinanzierung, Anleitung zu terroristischen Straftaten und Anleitung zum illegalen Waffenbau zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Auf seiner Darknet-Plattform „Assassination Politics" hatte er Todeslisten mit Politikern und Wissenschaftlern veröffentlicht und Krypto-Kopfgeld auf deren Ermordung ausgesetzt.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den 50-jährigen deutsch-polnischen Informatiker Martin S. aus Dortmund am Freitag zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er die Darknet-Plattform „Assassination Politics" betrieben, dort Todeslisten veröffentlicht und zu Morden an Politikern aufgerufen hatte.
Nach Überzeugung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ist Martin S. der Betreiber der anonymen Darknet-Plattform „Assassination Politics" (Politik der Attentate). Auf der Seite veröffentlichte er Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und forderte Nutzerinnen und Nutzer auf, in der Kryptowährung Monero Belohnungen für deren Ermordung zu spenden. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte auf diese Weise politische Attentäter zu eigenständigen Taten veranlassen wollte.
Das Bundeskriminalamt hatte die Plattform „Assassination Politics" abgeschaltet. Beamte des BKA und der Bundespolizei nahmen Martin S. im November des Vorjahres in Dortmund fest; seitdem befand er sich in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Generalbundesanwalts wollte der Angeklagte mit Attentaten auf bekannte Politikerinnen und Politiker die Demokratie destabilisieren. Unter den Genannten waren nach den Feststellungen des Gerichts die ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), zudem der Virologe Christian Drosten und die Gründer des Unternehmens Biontech.
Plattform und Ziele
Auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in Verfahren gegen die Rechtsextremistin Svenja Liebich und gegen den AfD-Politiker Björn Höcke ermittelt hatten, tauchten nach Angaben der Bundesanwaltschaft auf den Todeslisten auf. Die Plattform enthielt neben den Namenslisten Anleitungen zum Bombenbau aus Düngemitteln sowie zur Herstellung von Napalm. Besucherinnen und Besucher der Seite wurden aufgefordert, in Monero zu spenden; ausgezahlt werden sollten die Beträge an erfolgreiche Attentäter.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer fünf Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Sie wertete die Tat unter anderem als Terrorismusfinanzierung und warf dem Angeklagten vor, sein hochgradig radikalisiertes Umfeld zu Mordanschlägen aufgerufen zu haben. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, mangels eingegangener Zahlungen liege lediglich eine straffreie versuchte Terrorismusfinanzierung vor. Dieser Einwand ließ das Gericht nicht gelten.
Vorwurf und Verteidigung
Die Staatsschutzkammer verhängte gegen Martin S. eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie Anleitung zum unerlaubten Waffenbau. Zudem muss der Angeklagte die Aussetzung einer früheren Bewährungsstrafe aus der Corona-Zeit fürchten. Während der Pandemie hatte er als Maskenverweigerer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte angegriffen und zwei von ihnen schwer verletzt; dafür war er zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete Martin S. im Prozess als „überzeugten Rechtsextremist und vorbestraft". Die Einlassung des Angeklagten, die Plattform sei „reine Provokation" gewesen, wertete das Gericht als „äußerst fernliegende" Schutzbehauptung. In seinem letzten Wort erklärte der 50-Jährige: „Aus Sicht eines Nationalsozialisten besteht kein Grund, in die Politik einzugreifen." Während der Hauptverhandlung hatte er sich wiederholt als Justizopfer dargestellt und unter anderem behauptet, fünf Anwältinnen und Anwälte sowie eine Richterin hätten sich gegen ihn verschworen.
Persönliches Umfeld und Vorgeschichte
Martin S. wurde nach Angaben der Ermittlungsbehörden bereits seit 2020 als politisch motivierter Straftäter im Umfeld der sogenannten Reichsbürger-Szene eingestuft. Er pflegte nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft Kontakte zur Dortmunder Neonazi-Szene und nahm unter anderem an einer Demonstration für die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sowie an einem Gedenkmarsch für den Neonazi Siegfried Borchardt („SS-Siggi") teil. In seiner Wohnung in Dortmund stellten die Ermittler neun Hitlerbüsten sicher, die laut Angaben des Vorsitzenden mit einem 3D-Drucker hergestellt worden waren.
Martin S. selbst räumte im Prozess teilweise ein, die Seite betrieben und die Plattform ins Darknet gestellt zu haben. Er hatte zudem erfundene Ermittlungsakten angelegt, um die Glaubwürdigkeit der Listen zu erhöhen. Die Generalbundesanwaltschaft legte dem Gericht dar, dass der Angeklagte Jüdinnen und Juden sowie Menschen mit Migrationshintergrund Grundrechte habe absprechen und sie von Wahlen habe ausschließen wollen. Der Vorsitzende wies die Einlassung, das Ganze sei lediglich Provokation gewesen, ausdrücklich zurück.
Einlassungen des Angeklagten
Die Verteidigung kündigte nach der Urteilsverkündung Revision gegen das Urteil an; es ist daher noch nicht rechtskräftig. ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke erläuterte im Anschluss die Rolle des Darknets als Raum für schwere Kriminalität. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer zudem auf das genutzte Zahlungssystem Monero verwiesen, dessen Geldfluss sich nur schwer nachvollziehen lasse und das die Anonymität des Geschäftsmodells sichergestellt habe.
Martin S. stammt nach Angaben der Ermittler aus Polen und war 1989 mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen. Er hatte in Deutschland über einen zweiten Bildungsweg Informatik studiert und zuletzt fünf Jahre lang im Homeoffice als Softwareentwickler für eine Bank gearbeitet, mit einem Nettogehalt von 4.000 Euro monatlich. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft steht der Fall für die wachsende Gefahr, die von technisch versierten, politisch radikalisierten Tätern ausgeht.
Biografie des Angeklagten
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Frage aufgeworfen, wie Behörden künftig mit Darknet-Plattformen umgehen, die zu politisch motivierter Gewalt aufrufen. Die Bundesanwaltschaft sieht in dem Verfahren ein Signal an die Szene: Wer im anonymen Netz zu Morden an Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates aufruft und dafür Krypto-Kopfgeld sammelt, werde auch dann strafrechtlich belangt, wenn die Plattform zwischenzeitlich abgeschaltet wird und kein Geld fließt. Das Urteil zeigt nach Einschätzung der Ermittler zugleich, wie wichtig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von BKA und Bundespolizei bei derartigen Fällen ist.
Neben den Politikern waren auf den Listen nach Angaben der Bundesanwaltschaft auch Richterinnen und Richter sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verzeichnet. Unter den Wissenschaftlern befand sich neben Christian Drosten auch das Gründungsteam von Biontech. Die Staatsschutzkammer wertete die Veröffentlichung der Listen als eigenständigen Akt der Bedrohung und wies darauf hin, dass die Wirkung solcher Plattformen nicht an konkrete Attentate gebunden sei, sondern bereits durch die Verbreitung von Furcht schwer wiege.
Die Verhandlung hatte am Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Vorsitz eines Staatsschutzsenats stattgefunden. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls war das Verfahren vor dem höchsten Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Staatsschutzsachen geführt worden. Die Urteilsverkündung erfolgte am späten Vormittag, nachdem zuvor die Verteidigung plädiert und der Angeklagte sein letztes Wort gesprochen hatte. Wann der Bundesgerichtshof über die angekündigte Revision entscheidet, ist offen.
Ausblick und Revision
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer ausdrücklich auf die Vorbildfunktion verwiesen, die ein solches Verfahren für den Umgang mit digitaler Radikalisierung habe. Der Angeklagte habe die Anonymität des Darknets gezielt genutzt, um die Schwächen des Rechtsstaats auszuspähen und die Tatbereitschaft in seinem Umfeld zu erhöhen. Das Urteil sei daher auch als Botschaft an die Szene zu verstehen, dass solche Plattformen kein rechtsfreier Raum seien, betonte die Anklagebehörde.
Martin S. hat nach Angaben seines Verteidigers bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt er in Haft. Sollte die Revision Erfolg haben, müsste das Oberlandesgericht Düsseldorf neu verhandeln; scheitert sie, wird das Urteil rechtskräftig. Parallel läuft das Bewährungsverfahren aus der Corona-Zeit; dort entscheidet eine andere Kammer über den möglichen Widerruf der damaligen Bewährungsstrafe.
Fragen & Antworten
Wofür wurde Martin S. aus Dortmund verurteilt?
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte den 50-jährigen Informatiker wegen Terrorismusfinanzierung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie Anleitung zum unerlaubten Waffenbau zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Wer stand auf den Todeslisten der Plattform „Assassination Politics"?
Nach den Feststellungen des Gerichts standen unter anderem die früheren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Angela Merkel (CDU), der Virologe Christian Drosten, die Gründer von Biontech sowie Staatsanwälte aus Verfahren gegen Svenja Liebich und Björn Höcke auf den Listen.
Wie geht es nach dem Urteil weiter?
Die Verteidigung hat Revision angekündigt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig; parallel kann eine frühere Bewährungsstrafe aus der Corona-Zeit widerrufen werden.
Urteil Darknet-Plattform Assassination Politics: drei Jahre | finanz360