Wien, 18 August 2026

Die neue EU-Verpackungsverordnung sorgt für bürokratische Belastungen bei kleinen Online-Händlern, weshalb erste Unternehmen wie die niederösterreichische Kleinstunternehmerin Aileen Akin den Versand in andere EU-Länder einstellen.

Die EU hatte sich zum Ziel gesetzt, die wachsende Flut an Verpackungsabfällen einzudämmen. 2023 fielen EU-weit rund 79 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an, ein Volumen, das nach Ansicht der Kommission nicht weiter ansteigen darf. Mit der überarbeiteten Verpackungsverordnung soll Hersteller und Händler stärker in die Pflicht genommen werden, Verpackungen zu vermeiden, wiederzuverwenden oder besser zu recyceln.

Für die rund 450.000 kleinen und mittleren Online-Händler in der EU bedeutet die Umsetzung jedoch einen erheblichen Mehraufwand. Sie müssen nun für jeden Mitgliedstaat, in den sie Waren liefern, einen sogenannten Bevollmächtigten benennen. Diese Person übernimmt die rechtliche Vertretung gegenüber den nationalen Behörden bei Fragen zu Verpackungsmengen, Lizenzgebühren und Rücknahmesystemen. Auch Produktsicherheit, Elektro- und Verpackungsrecht sollen künftig über einen Bevollmächtigten abgewickelt werden, wie die Wirtschaftskammer NÖ erläutert.