In Frankreich tritt eine neue Regelung in Kraft, die es großen Unternehmen verbietet, unverkaufte Modeartikel zu vernichten, wie aus einem Bericht mit Brüsseler Datierung hervorgeht.

Die Maßnahme richtet sich gegen die Praxis, nicht abgesetzte Ware aus Kollektionen zu zerstören, anstatt sie weiterzuverwenden, zu spenden oder zu recyceln. Branchenbeobachter hatten wiederholt kritisiert, dass jährlich große Mengen intakter Textilien auf Mülldeponien landen oder verbrannt werden. Mit der neuen Vorschrift soll der Abfallberg in der Modebranche reduziert werden.

Konkret betroffen sind große Firmen, also Konzerne mit erheblichem Marktvolumen. Kleinere Unternehmen und Start-ups fallen nach derzeitigem Stand nicht unter die Pflicht. Die Regelung sieht vor, dass unverkaufte Bestände entweder wiederverwendet, weiterverkauft, gespendet oder dem Recycling zugeführt werden müssen. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.

Hintergrund der Regelung

In der EU wird seit Jahren über ähnliche Vorgaben diskutiert. Die Europäische Kommission hatte in früheren Strategiepapieren das Ziel formuliert, die Textilproduktion und die Abfallmengen in der Modeindustrie nachhaltiger zu gestalten. Umweltorganisationen wie Greenpeace fordern seit langem ein Ende der systematischen Vernichtung funktionsfähiger Kleidung. Auch der deutsche Einzelhandelsverband HDE und der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie begleiten die Debatte aufmerksam.