Die seit Kurzem geltenden EU-Verpackungsregeln (PPWR) führen im Versandhandel in Deutschland und Österreich zu Lieferverzögerungen, weshalb Händlerverbände Nachbesserungen in Brüssel fordern.
Die europäische Verpackungsverordnung PPWR ist seit Kurzem verbindlich anzuwenden, doch ihre praktische Umsetzung erweist sich für den Versandhandel als schwierig. Händler in Deutschland und Österreich melden erhebliche Verzögerungen bei der Auslieferung von Waren und sprechen teilweise von einem Stillstand. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und die Agenda Austria haben die Probleme öffentlich gemacht und fordern Anpassungen.
Unklare Zuständigkeiten zwischen Hersteller und Erzeuger
Kern des Konflikts ist die Aufteilung der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette. Nach dem PPWR ist der Hersteller des Verpackungsmaterials für die Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten sowie für die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zuständig. Der Erzeuger hingegen – also das Unternehmen, das die Verpackung mit seinem Produkt verbindet – trägt die Verantwortung für die technische Dokumentation und den Nachweis der Konformität. „Der Hersteller produziert das Verpackungsmaterial und muss etwa sicherstellen, dass beispielsweise die Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden und ist für Entsorgung bzw. die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem verantwortlich. Der Erzeuger ist jenes Unternehmen, das die Verpackung mit seinem Produkt verbindet … Er ist somit für die technische Dokumentation verantwortlich und muss die entsprechende Konformität der Verpackung nachweisen können", heißt es in der Verordnungserläuterung.
