Der österreichische Nationalrat hat den verpflichtenden Start des elektronischen Eltern-Kind-Passes erneut verschoben, sodass die bundesweite Pflicht zur Datenspeicherung erst für Schwangerschaften ab dem 1. Oktober 2027 und für Kinder ab dem 1. März 2028 greift.

Im österreichischen Nationalrat ist die ursprünglich für Oktober dieses Jahres vorgesehene bundesweite Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes neuerlich vertagt worden. Stattdessen tritt die verpflichtende Speicherung der Daten erst für Schwangerschaften in Kraft, die ab dem 1. Oktober 2027 ärztlich festgestellt werden, sowie für Kinder, die ab dem 1. März 2028 geboren werden.

Damit weicht die Politik erneut vom ursprünglichen Zeitplan ab, der einen deutlich früheren Start vorgesehen hatte. Die Verzögerung betrifft die bundesweite Pflicht, Daten nur mehr im neuen elektronischen Eltern-Kind-Pass zu speichern, der das bisherige Papierformat Schritt für Schritt ablösen soll.

Pilotregionen als möglicher Vorlauf