Die im SDAX notierte Nagarro SE hat am 11. Juni 2026 Widerspruch gegen die Fehlerfeststellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Konzernabschluss 2022 eingelegt und beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugleich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt.

Wie das Unternehmen mitteilte, richtet sich der Widerspruch gegen die Feststellungen der BaFin im laufenden Bilanzkontrollverfahren, das den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht betrifft. Die rechtliche Grundlage der Prüfung ist § 107 Absatz 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die BaFin ist seit dem 1. Januar 2022 allein für die Überwachung auch der Konzernbilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig; Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 WpHG. "In Bilanzkontrollverfahren prüft die Bafin die Rechtmäßigkeit von unter anderem Jahresabschlüssen oder Konzernabschlüssen und den zugehörigen (Konzern-) Lageberichten", erläutert die Aufsichtsbehörde ihr Vorgehen.