Frankfurt am Main, 08 Juni 2026
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses 2024 sowie des zugehörigen Konzernlageberichts der DekaBank Deutsche Girozentrale eingeleitet.
Die Aufsichtsbehörde begründet den Schritt mit dem Verdacht auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. „Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank Deutsche Girozentrale gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat", teilte die Behörde mit. Konkret geht es um die Frage, ob die Bank zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass eine Anerkennung bestimmter Steuererstattungen durch die Finanzverwaltung „überwiegend wahrscheinlich" sei.
Im Konzernabschluss hatte die DekaBank Steuererstattungsansprüche gegen die Finanzverwaltung aus Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt 478 Millionen Euro bilanziert. Die Forderungen stehen nach Angaben der BaFin in Bezug zu Aktienhandelsgeschäften über den Dividendenstichtag aus den Jahren 2013 bis 2018, deren Anrechnung durch die Finanzverwaltung versagt wurde.
