Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Beteiligungsgesellschaft Mutares SE & Co. KGaA beendet und einen Fehler festgestellt.

Was die BaFin konkret beanstandete

Wie BaFin und Mutares am Dienstag mitteilten, habe im Anhang des Jahresabschlusses ein Vermerk zur Restlaufzeit von Forderungen gegen verbundene Unternehmen gefehlt. Die Angabe „und ist gesetzlich vorgeschrieben“ und solle einen besseren Einblick in die kurzfristige Liquiditätslage des Unternehmens geben. In der Bilanz von Mutares zum 31. Dezember 2023 waren Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt 328 Millionen Euro ausgewiesen; ein Hinweis darauf, dass davon 202 Millionen Euro eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, war demnach nicht enthalten.

Die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit der BaFin ist Paragraph 16 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Seit dem 1. Januar 2022 ist die BaFin allein für die Bilanzkontrolle kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Dabei prüft die Behörde die Rechtmäßigkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der zugehörigen Lageberichte. Stellt sie Fehler fest, veröffentlicht sie diese – mit dem Ziel, den Kapitalmarkt über wesentliche Bilanzverstöße zu informieren und das Vertrauen der Anleger zu stärken.