Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat per Eilbeschluss die sofortige Vollziehung der vom Erweiterten Bewertungsausschuss im März beschlossenen Honorarkürzung für Psychotherapeuten ausgesetzt und damit einer Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorläufig stattgegeben.
Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg setzte die Entscheidung des zuständigen Gremiums im Gesundheitswesen per Eilbeschluss außer Kraft. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, ist der Beschluss im Eilverfahren rechtskräftig, wie aus der Mitteilung hervorgeht: „Der Beschluss im Eilverfahren sei rechtskräftig, erklärte das Gericht."
Hintergrund des Streits
Hintergrund ist eine Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die auch die Psychotherapeuten vertritt. Das Aktenzeichen des Eilverfahrens lautet L 7 KA 11/26 KL ER. Die KBV hatte zuvor bereits gegen die ursprünglich vom GKV-Spitzenverband geforderte Kürzung von zehn Prozent opponiert und sich auch gegen den nun ausgesetzten Beschluss mit allen verfügbaren Mitteln gewehrt.
Der sogenannte Erweiterte Bewertungsausschuss hatte im März entschieden, die Honorare für Psychotherapeuten zum 1. April dieses Jahres um 4,5 Prozent zu kürzen. Zugleich wurden Zuschläge zur Finanzierung von Personalkosten rückwirkend zum 1. Januar um 14 Prozent erhöht. In Summe ergebe sich eine Senkung von 2,3 Prozent für dieses Jahr, hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erläutert.
