Die Bundesregierung plant, dass Beschäftigte in Deutschland künftig bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen und die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die bisher geltende Drei-Tage-Regelung abgelöst werden. Beschäftigte müssten dann grundsätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber einreichen. Die telefonische Krankschreibung solle ersatzlos gestrichen werden, wie aus dem 34 Punkte umfassenden Reformpapier unter dem Slogan "Deutschland wieder flott kriegen" hervorgeht, auf das sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD diese Woche verständigt hat. Bislang liegt noch kein formeller Gesetzentwurf vor.

Was die Koalition konkret plant

Bundeskanzler Friedrich Merz begründete den Vorstoß am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner" mit der hohen Zahl an Krankentagen. "Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch", sagte Merz. Auf die Frage, ob Beschäftigte nun am ersten Tag zum Arzt müssten, antwortete er: "Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis. Sie müssen vom ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben." Auch im ARD-"Brennpunkt" erklärte er: "Wir kehren zu der Regelung zurück, die wir vor Corona hatten." Schon vor der Pandemie galt demnach eine Drei-Tage-Regelung, nach der ein Attest erst ab dem vierten Kalendertag vorgelegt werden musste.