Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag Eilanträge des Grünen-Gesundheitspolitikers Janosch Dahmen und des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar gegen das geplante Krankenkassen-Spargesetz der Bundesregierung zurückgewiesen, womit der Bundestag am Freitag über die Reform abstimmen kann.

Damit kann der Bundestag in dieser Woche sowohl das Krankenkassen-Sparpaket als auch das neue Gebäudeenergiegesetz, das zentrale Punkte des seinerzeitigen Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition revidieren soll, beschließen. Die oppositionellen Antragsteller hatten geltend gemacht, die umfangreichen Änderungsanträge seien so kurzfristig vorgelegt worden, dass eine seriöse parlamentarische Beratung nicht mehr möglich sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation im Eilverfahren nicht.

Warken weist Kritik zurück

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik der Opposition ebenfalls zurück. Die Änderungsanträge seien „allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte die CDU-Politikerin. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden, „und wir konnten ein rundes Paket vorlegen“. Warken betonte zugleich, der Zeitplan müsse eingehalten werden, weil im Herbst Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung anstünden.