Grüne, Linke und AfD ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, um die Abstimmung über Warkens Sparpaket zu stoppen
Berlin, 8. Juli 2026
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Kurzfassung
Die Grünen haben einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die für Freitag geplante Abstimmung über das milliardenschwere Sparpaket der Koalition im Bundestag zu verhindern. Auch Die Linke und die AfD kündigten an, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen, falls die Koalition das Gesetz nicht selbst von der Tagesordnung nimmt.
Die Grünen haben einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die für diese Woche geplante Abstimmung über die Krankenkassen-Reform im Bundestag zu verhindern; Die Linke und die AfD prüfen ebenfalls rechtliche Schritte.
Mit dem Eilantrag reagieren die Grünen auf das Vorgehen der schwarz-roten Koalition aus CDU/CSU und SPD, die das Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden will. Im Zentrum der Klage steht die Sorge, dass die Abgeordneten nicht ausreichend Zeit hatten, die Fülle der kurzfristigen Änderungen am Gesetzentwurf parlamentarisch zu prüfen. Die Oppositionsfraktion wirft der Regierung ein verfassungsrechtlich problematisches Verfahren vor und verweist auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2023.
Präzedenzfall aus dem Jahr 2023
Hintergrund ist das so genannte Heizungsgesetz der Ampelkoalition, das im Sommer 2023 in einem ähnlich beschleunigten Verfahren verabschiedet werden sollte. Damals hatte der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann erfolgreich einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt; das Gericht blockierte die Abstimmung vor der Sommerpause, sodass das Gesetz erst nach der Pause verabschiedet werden konnte. Auf genau diesen Fall berufen sich die Grünen nun und schildern dem Gericht eine nahezu identische Sachlage.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht erhebliche Einschnitte für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung vor. So müssen Patienten unter anderem mit Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie mit höheren Zuzahlungen bei Medikamenten rechnen. Ziel des Pakets ist es, die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten und weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden. Dazu sollen unter anderem Honorarsteigerungen für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie begrenzt werden.
Inhalt und Ziel des Sparpakets
Die Ausgangslage ist aus Sicht der Bundesregierung ernst: Nach aktuellen Berechnungen droht den gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro. Mit den nun vorgelegten Reformmaßnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nach eigenen Angaben etwa 16 Milliarden Euro einsparen – also deutlich weniger als die Lücke, die Janosch Dahmen, der Gesundheitsexperte der Grünen, der Koalition zum Vorwurf macht. „selbst mit größter Sorgfalt habe man nicht nachvollziehen können, wie die Koalition auf 19-Milliarden-Einsparungen kommen wolle“, sagte Dahmen.
Die Grünen halten das Verfahren der Regierung auch im Detail für nicht haltbar. So sei der Entwurf am Montagabend um 18:37 Uhr an die Abgeordneten verschickt worden, habe nahezu 300 Seiten umfasst und sei faktisch ein neu gefasstes Gesetz, erklärte Dahmen. Irene Mihalic, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, verwies auf weitere 278 Seiten Änderungsanträge, die in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli eingegangen seien: „Wir haben in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli 278 Seiten Änderungsanträge bekommen, ja, die man in der Kürze der Zeit niemals seriös durcharbeiten kann.“ Die Grünen forderten die Koalition eindringlich auf, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Schlussabstimmung im Bundestag zu verschieben, „um den Abgeordneten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung zu geben“ – die Koalition lehnte ab.
Vorwurf der Opposition: zu wenig Zeit für 278 Seiten Änderungen
Vor der Bundestagsabstimmung am Freitag wollten Union und SPD im Gesundheitsausschuss am Mittwoch allerdings noch weitere Änderungen am Entwurf einbringen. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren war die Schlussabstimmung zuvor bereits um zwei Wochen verschoben worden, um zusätzliche Einsparungen und Einnahmen zu finden. So sollen Krankenhäuser über das bisher geplante Maß hinaus zusätzlich 750 Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung laufender Ausgaben erhalten, und der ursprünglich geplante Bundeszuschuss an die Krankenkassen wird nicht mehr in voller Höhe gekürzt.
Grünen-Parteichef Felix Banaszak sprach angesichts der Fülle kurzfristiger Änderungen von einer Missachtung des Parlaments: „Das ist nicht nur stümperhaft und unprofessionell, das ist eine grobe Missachtung unserer parlamentarischen Arbeit.“ Den Entwurf von Ministerin Warken bezeichnete er als „Murks“. Der Grünen-Vorsitzende warnte zugleich vor den Folgen eines überstürzten Verfahrens: „Wer so etwas Sensibles wie unsere Gesundheitsversorgung im Eilverfahren durchpeitschen will, wird Fehler machen.“ Zusätzlich forderten die Grünen laut Banaszak eine weitere öffentliche Anhörung – „Beides wurde abgelehnt“.
Reaktion der Koalition
Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen erklärte, er selbst habe das Bundesverfassungsgericht angerufen und rechne den Weg der Koalition vor: „chaotischen Eilverfahren“ warf er der Regierung vor. Zudem warnte er: Es handele sich „faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das „Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte“ habe. Auch die Folgen für die Versorgung beschrieb Dahmen deutlich: längere Wartezeiten, weniger Versorgungssicherheit und weitere wirtschaftliche Probleme für Krankenhäuser, während die Pharmaindustrie an entscheidenden Stellen weiter geschont werde.
Die Koalition weist die Vorwürfe zurück. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte, es sei „genug Zeit gewesen, um sich mit dem Gesetz zu befassen“, und verwies auf den normalen parlamentarischen Alltag, in dem kurzfristige Lektüre mitunter erforderlich sei. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese zeigte sich gelassen: „Von daher gehe ich mit einer gewissen Gelassenheit daran“ – und verwies darauf, dass Teile der Änderungsanträge bereits Gegenstand einer Fachanhörung vor zwei Wochen gewesen seien. Wiese und die SPD gehen zugleich davon aus, dass die Abstimmung am Freitag trotz des Eilantrags der Grünen wie geplant stattfinden kann.
Widerstand auch aus den Ländern
Nicht nur die Opposition, auch die Länder signalisieren Widerstand gegen den Zeitplan. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer Verkürzung der Fristen nicht zuzustimmen; die Landesregierung wolle weitere Gespräche mit der Bundesregierung. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, die Länder könnten das Verfahren aber bremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss anrufen. Schwesig erklärte allerdings: „Das ist aber nicht unser Ziel.“ Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) betonte, die Koalition sei mit den Ländern in ständigem Austausch, im Zentrum stünden aus Ländersicht die Krankenhäuser und die flächendeckende Versorgung.
Auch Die Linke und die AfD kündigten an, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Linken-Abgeordneter Ates Gürpinar erklärte, er sei „fassungslos“ über das Verfahren und wolle ebenfalls Verfassungsbeschwerde einlegen – allerdings erst, nachdem klar sei, ob die Koalition das Gesetz selbst von der Tagesordnung nehme. AfD-Politiker Martin Sichert bezeichnete das Verfahren als „hochgradig kritisch“. Die Krankenhäuser, Apotheken, Fachärzte und „letztlich die gesamte ärztliche Versorgung auf dem Land in Deutschland“ stünden mit dem GKV-Gesetz auf dem Spiel. Auch die AfD und Die Linke wollten aber nach eigener Aussage „noch abwarten, ob die Koalition das Gesetz nicht selbst von der Tagesordnung nimmt“.
Was der Spruch aus Karlsruhe bedeuten würde
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, sagte im ZDF-Morgenmagazin, die Fraktionen hätten am Montag rund 300 Seiten Änderungsanträge erhalten, in denen die Koalition am Dienstag selbst noch Fehler eingeräumt habe. Das Gesetz könnte aus Sicht Dröges allerdings noch in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause im September verabschiedet werden. Für die Bundesregierung wäre ein Erfolg der Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht indes ein schwerer Rückschlag – nicht nur inhaltlich, sondern auch mit Blick auf den eigenen Anspruch, vor der Sommerpause Handlungsfähigkeit zu zeigen.
Ein letzter Punkt betrifft die Sozialleistungen: Ab dem kommenden Jahr soll der Bund eine Milliarde Euro für die Krankenversicherungsbeiträge der Bezieher von Grundsicherung (früher „Bürgergeld“) bereitstellen – deutlich mehr als die zuletzt diskutierten 250 Millionen Euro. Dies ist Teil des Gesamtpakets, das die Koalition nun im Schnellverfahren durch das Parlament bringen will.
Sollte das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag der Grünen stattgeben, wäre das Szenario aus dem Jahr 2023 wie im Heizungsgesetz-Fall denkbar: Die Abstimmung müsste verschoben werden, das Sparpaket könnte erst nach der Sommerpause verabschiedet werden. Bis dahin – so die Warnung von Dahmen – entscheide das Gericht: „Wie das Gericht entscheidet, wird das Gericht entscheiden.“
Das Vorhaben selbst bleibt freilich bestehen, auch wenn der Zeitplan nun auf der Kippe steht. Die Koalition hatte den ursprünglichen Entwurf bereits Anfang April vorgelegt; nun geht es um eine Reform, die nach Darstellung der Regierung notwendig ist, um das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung zu verringern. Die Bundesregierung plant – das hatte sie bereits vor Wochen klargestellt – „massive Einschnitte und zusätzliche Kosten für die Versicherten“, um das Defizit bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu verkleinern.
Welche Folgen eine Karlsruher Entscheidung für die schwarz-rote Reformagenda hätte, ist offen. Klar ist aber bereits jetzt: Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Heizungsgesetz-Verfahren von 2023 noch keinen abschließenden Beschluss gefasst – und mit dem jetzigen Eilantrag steht ein weiterer Fall eines möglicherweise überstürzten Gesetzgebungsverfahrens vor den Richterinnen und Richtern in Karlsruhe.
Fragen & Antworten
Was werfen die Grünen der Koalition im Verfahren vor?
Die Grünen kritisieren, dass die Koalition einen Entwurf von nahezu 300 Seiten und weitere 278 Seiten Änderungsanträge so kurzfristig vorgelegt hat, dass den Abgeordneten keine ausreichende Zeit für eine sorgfältige parlamentarische Prüfung blieb.
Welche Rolle spielt der Fall des Heizungsgesetzes von 2023?
Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht erreicht, dass das Heizungsgesetz nicht vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden durfte – auf genau dieses Verfahren berufen sich die Grünen nun.
Was würde passieren, wenn das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag stattgibt?
Die für Freitag geplante Abstimmung im Bundestag müsste verschoben werden und das Sparpaket könnte frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden – ein solcher Beschluss wäre nach Einschätzung der Bundesregierung ein schwerer Rückschlag.
Grüne Eilantrag gegen Warkens Gesundheits-Sparpaket vor | finanz360