Karlsruhe, 09 Juli 2026

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge zweier Bundestagsabgeordneter der Grünen und der Linken gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Kassen-Spargesetz der Bundesregierung zurückgewiesen.

Damit kann das Vorhaben wie geplant am Folgetag im Bundestag verabschiedet und noch am selben Tag in den Bundesrat eingebracht werden, der an diesem Tag zum letzten Mal vor der Sommerpause tagt. Das Gericht teilte mit: „Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg.“

Zwei Mitglieder des Bundestages von Grünen und Linken hatten die Eilanträge eingereicht, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Ein Eilantrag der AfD lag nach Angaben des Gerichts letztlich nicht vor. Kurz nachdem die Grünen ihren Gang nach Karlsruhe angekündigt hatten, kündigten auch Linke und AfD an, das Bundesverfassungsgericht anrufen zu wollen.

Inhalt und Ziele des Sparpakets