In Österreich ist die per Notverordnung verhängte Sperre der Familienzusammenführung für Asylberechtigte ausgelaufen, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Kraft ist – Betroffene befinden sich nach Angaben von NGOs in einem rechtlichen Vakuum.

Rechtliche Lage

Seit dem Auslaufen der Notverordnung am Donnerstag gibt es nach Einschätzung von Asylkoordination und Diakonie keine tragfähige gesetzliche Grundlage mehr für Familienzusammenführungen von international Schutzberechtigten. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sprach von einem „total rechtswidrigen Zustand“ und einem „legalen Vakuum“. Auch der Rechtswissenschaftler Farahat von der Universität Wien erklärte, es gebe „anscheinend keine gesetzliche Grundlage für Familienzusammenführungen von international Schutzberechtigten“.

Das Innenministerium verweist demgegenüber auf bestehende Möglichkeiten im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Dieses sehe allerdings, so Farahat, in der Praxis „hohe Voraussetzungen“ und könne die Lücke nicht füllen. Zudem verweist das Ministerium auf verfassungsrechtliche Erfordernisse, die eine verzögerte Inkraftsetzung der Quotenregelung im NAG bedingten.