Luxemburg, 04 Juni 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag entschieden, dass die deutsche Praxis, Asylbewerbern bei drohender Überstellung in ein anderes EU-Land grundlegende Leistungen zu kürzen, gegen EU-Recht verstößt.

Geklagt hatte ein junger Afghane, dem 2022 im bayerischen Landkreis Schweinfurt Leistungen gekürzt worden waren, nachdem seine Überstellung nach Rumänien bevorstand. Er erhielt zwar weiterhin Essen, beheizte Unterkunft sowie Mittel für Hygiene und Gesundheit. Leistungen für Kleidung und Haushaltsartikel wurden ihm jedoch vollständig gestrichen. Dagegen zog er vor Gericht.

Die Richter in Luxemburg stellten klar, dass diese Praxis nicht mit der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist. Kleidung zähle zu den elementarsten Bedürfnissen eines Menschen, begründeten sie ihr Urteil. Auch eine vollständige Streichung von Geldleistungen für den täglichen Bedarf – etwa Fahrscheine, Mittel zur Kommunikation oder Körperpflegeprodukte – sei nicht zulässig, da sie ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sichern müssten.