Luxemburg, 02 Juli 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat eine Beschwerde von Google und dessen Mutterkonzern Alphabet zurückgewiesen und damit die Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro wegen illegaler Android-Beschränkungen endgültig bestätigt.

Das oberste Gericht der Europäischen Union erklärte am Mittwoch, das erstinstanzliche EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht. Damit ist der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um die höchste Kartellstrafe, die die EU-Kommission je gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat, rechtskräftig beendet. Die Entscheidung fiel in Luxemburg durch die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs.

Hintergrund: Warum die EU 2018 ermittelte

Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Die für die Einhaltung der Wettbewerbsregeln in der EU zuständige Behörde hatte Google damals ein Bußgeld in Höhe von 4,34 Milliarden Euro auferlegt. Die Wettbewerbshüter sahen darin einen Verstoß, weil Google Hersteller von Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet habe, die Google-Suche und den Browser Chrome vorzuinstallieren. Damit habe Google seine Suchmaschine auf unzulässige Weise gegenüber Konkurrenten bevorzugt und die Marktdominanz seiner Suchmaschine gestärkt.