Ermittlungen gegen Kabarettist Uwe Steimle: Staatsanwaltschaft prüft Aussagen auf AfD-Bühne
Dessau-Roßlau, 16 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kabarettisten Uwe Steimle wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten. Medienrechtsexperte Christian Solmecke hält eine Verurteilung für unwahrscheinlich und rechnet mit einer Einstellung des Verfahrens.
Dessau-Roßlau, 16 Juli 2026
Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kabarettisten Uwe Steimle unter anderem wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten nach Paragraf 126 Strafgesetzbuch, nachdem dieser bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau Aussagen über Angela Merkel und Friedrich Merz gemacht hatte.
Hintergrund der Ermittlungen
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Uwe Steimle eingeleitet. Wie die Behörde mitteilte, bestehe unter anderem der Verdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten gemäß Paragraf 126 Strafgesetzbuch. Zuvor hatten Aussagen Steimles bei einer AfD-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt für Empörung gesorgt.
Im Zentrum der Prüfung stehen Äußerungen, die Steimle am Dienstagabend auf einer AfD-Bühne in Dessau-Roßlau machte. Nach Angaben des Tagesspiegels sagte er über Angela Merkel, deren Kanzlerinnen-Porträt kürzlich vorgestellt wurde, sie habe sich im Stehen malen lassen, "weil sie ahnt, sie wird bald sitzen". Anschließend formulierte er laut Bericht: "Im Moment hängt sie erst mal und wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand."
Mit Blick auf den amtierenden Bundeskanzler Friedrich Merz soll Steimle laut ZDF-Bericht gesagt haben: "Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?" Claus Schenk Graf von Stauffenberg war einer der Männer hinter dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler 1944. Die Bemerkung löste umgehend Kritik aus.
Reaktionen aus Politik und Gesellschaft
Karl Graf von Stauffenberg, ein Enkel des Hitler-Attentäters, warf dem Kabarettisten in der Bild-Zeitung "Geschichtsklitterung par excellence" vor. Der Jurist Reinhard Merkel bezeichnete die Aussagen gegenüber dem Tagesspiegel als "grobe Geschmacklosigkeiten". Auch innerhalb der AfD-Führung kam es am Rande der Veranstaltung zu weiteren Kontroversen, unter anderem wegen der am Ende der Veranstaltung gesungenen DDR-Hymne.
Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla verteidigte die Darbietung der Hymne gegenüber dem ZDF mit den Worten: "Die DDR-Hymne ist nicht verboten." Zeitgleich warb er für mehr Zusammenarbeit in der Fraktion "gerade bei inhaltlichen Fragen im Parlament". Die Staatsanwaltschaft bezieht sich in ihrer Prüfung allerdings allein auf die Äußerungen Steimles über Merkel und Merz.
Der Medienrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärte im Gespräch mit MDR AKTUELL, es handele sich zunächst um ein Prüfverfahren, weil eine angedrohte Straftat gegenüber Friedrich Merz und Angela Merkel im Raum stehe. Die Staatsanwaltschaft müsse nun klären, ob die Anwesenden die Aussagen als Satire oder als Aufruf zu einem Attentat wahrgenommen hätten. Dazu werde das Videomaterial der Veranstaltung ausgewertet.
Einschätzung des Medienrechtsexperten
Ein zentrales Kriterium sei laut Solmecke, ob die Äußerungen im Rahmen einer klar erkennbaren Satire gemacht wurden. "Die Kunstfreiheit sei in Deutschland ein hohes Gut und von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt", erklärte der Experte. Entscheidend sei, ob das Publikum die Aussage eindeutig als satirisch einordnen konnte. Wenn die Äußerung Teil einer politischen Diskussion etwa in einem Interview sei, könne sie eher als Aufruf zu einem Attentat interpretiert werden als in einem fünfminütigen Kabarettprogramm.
Allerdings wies Solmecke darauf hin, dass die Veranstaltung keine klassische Kabarettbühne gewesen sei. "Das ist eine hochpolitische Veranstaltung gewesen und da deutet man den Spruch eines Satirikers schon mal anders als in einem Kabarett-Theater", sagte er. Auch Veranstalter, die eine Bühne bereitstellten, trügen eine Mitverantwortung. In der Abwägung müsse die Staatsanwaltschaft den Gesamtkontext der Aussagen berücksichtigen.
Rechtlich sieht Solmecke die Hürden für eine Verurteilung als hoch an. "Im schlimmsten Fall stünden drei Jahre Gefängnis im Raum", erklärte er, "wäre das jedoch völlig unangemessen". Seiner Einschätzung nach ist die Aussage zu unspezifisch, um den Tatbestand des Paragrafen 126 StGB vollständig zu erfüllen. Merkel und Merz könnten theoretisch über den Vorwurf der Politikerbeleidigung gegen die Aussagen vorgehen, wobei ein Erfolg wahrscheinlich, ein tatsächlicher Schritt jedoch unwahrscheinlich sei.
Bisherige Verfahren gegen Satiriker
Solmecke prognostiziert daher einen ähnlichen Verlauf wie in früheren Fällen. "Ich glaube, dass die Sache am Ende eingestellt wird", sagte er. Auch das Verfahren gegen den Satiriker Sebastian Hotz, der öffentlich den Attentatsversuch auf Donald Trump begrüßt hatte, war von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Vergleichbar liegt der Fall des Schmähgedichts von Jan Böhmermann, in dem strafrechtliche Ermittlungen geführt, am Ende aber zugunsten der Kunstfreiheit eingestellt wurden.
Reinhard Merkel sagte dem Tagesspiegel, er könne "ziemlich sicher prognostizieren: Es wird eingestellt werden". Daraus folge zweierlei: "die Verkommenheit unseres öffentlichen Begriffs von Satire und die Liberalität unserer Verfassungsordnung". Die Entscheidung über die Einstellung oder Fortführung des Verfahrens liegt nun bei der Staatsanwaltschaft, die nach Angaben des Berichts auch prüft, wie aggressiv die Stimmung bei den Anwesenden nach den Aussagen gewesen sei.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wirft der Vorgang ein Schlaglicht auf die Rolle von Satire auf politischen Veranstaltungen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, das Videomaterial der Veranstaltung sowie die Reaktionen der Anwesenden auszuwerten, um die Wirkung der Aussage im Gesamtkontext beurteilen zu können. Damit steht neben der juristischen Bewertung auch die Frage im Raum, ab wann eine satirische Äußerung den Schutz der Kunstfreiheit verliert.
Parallele Debatten innerhalb der AfD
Parallel dazu sorgt die Affäre innerhalb der AfD für parteiinterne Spannungen. Neben dem Auftritt in Dessau-Roßlau und der Debatte um die DDR-Hymne gibt es innerhalb der Partei Konflikte um die Landesverbände, etwa in Nordrhein-Westfalen und um die jüngsten Vorwürfe gegen den stellvertretenden Bundessprecher Sven Tritschler. Die Staatsanwaltschaft konzentriert sich nach derzeitigem Stand jedoch ausschließlich auf die Äußerungen Steimles.
Solmecke hält es für wahrscheinlich, dass Steimle am Ende allenfalls mit einer Geldstrafe rechnen müsste, falls es überhaupt zu einer Verurteilung käme. Die genaue Bewertung bleibe aber abzuwarten, bis die Staatsanwaltschaft ihre Prüfung abgeschlossen habe. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Reinhard Merkel formulierte die Spannung zwischen Kunstfreiheit und Geschmackslosigkeit in seinem Tagesspiegel-Kommentar zugespitzt: Man sehe einerseits die "Verkommenheit unseres öffentlichen Begriffs von Satire", andererseits aber auch die "Liberalität unserer Verfassungsordnung". Beide Seiten zusammen machten den Fall zu einer Frage, die über das einzelne Ermittlungsverfahren hinausreiche.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in den kommenden Wochen das Videomaterial der Dessauer Veranstaltung sowie mögliche Zeugenaussagen auszuwerten. Erst danach werde entschieden, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Beobachter rechnen angesichts der bisherigen Verfahrenspraxis bei satirischen Äußerungen mit einer Einstellung.
Ob die Justiz die Messlatte für den Schutz der Kunstfreiheit in diesem Fall neu auslegt, bleibt offen. Klar ist bereits jetzt: Die Affäre hat über Sachsen-Anhalt hinaus eine Debatte über den Zustand der politischen Kultur und über die Grenzen des Sagbaren auf politischen Bühnen ausgelöst.
Fragen & Antworten
Worum geht es in dem Ermittlungsverfahren gegen Uwe Steimle?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Kabarettisten Uwe Steimle unter anderem wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten nach Paragraf 126 StGB, nachdem er bei einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau Aussagen über Angela Merkel und Friedrich Merz gemacht hatte.
Was hat Steimle nach den vorliegenden Berichten konkret gesagt?
Über Alt-Kanzlerin Angela Merkel soll er gesagt haben, sie werde "an die Wand" gestellt, wenn der Nagel breche, und über Bundeskanzler Friedrich Merz fragte er demnach, wo Stauffenberg sei, wenn man ihn "mal wirklich brauche".
Wie schätzt Medienrechtsexperte Christian Solmecke die Chancen auf eine Verurteilung ein?
Solmecke hält eine Verurteilung für unwahrscheinlich und prognostiziert, dass das Verfahren eingestellt wird, da die Aussage seiner Einschätzung nach zu unspezifisch für den Tatbestand des Paragrafen 126 StGB sei.