Ermittler der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und der Steuerfahndung haben am Mittwoch die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main durchsucht, weil sie Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften aus den Jahren 2008 bis 2010 vermuten.

Was ist neu seit 22. Juli 2026

Update vom 22. Juli 2026: Erstmals bestätigen Behörden und Bank öffentlich, dass die Durchsuchung am Mittwoch in den Räumen der Deutschen Bank in Frankfurt am Main stattfand – eine Woche nach einer ersten Razzia in einer Filiale an der Frankfurter Taunusanlage.

Wie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erklärte, richtet sich das Verfahren gegen Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010. „Hierbei geht es nach unserer Kenntnis um Geschäfte der Postbank aus den Jahren 2008 bis 2010“, hieß es von der Behörde. Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität führe ein Ermittlungsverfahren, in dem „heute in Frankfurt und anderenorts Durchsuchungen erfolgten“. Weitere Auskünfte wollten die Ermittler mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht geben.

Hintergrund: Cum-Cum-Geschäfte

Die Deutsche Bank selbst bestätigte den Einsatz in ihren Räumen. Ein Sprecher des größten deutschen Geldhauses sagte auf Anfrage: „Wir bestätigen, dass in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durchgeführt wird“. Das Institut sicherte zugleich zu, „vollumfänglich“ mit den Behörden zusammenzuarbeiten, und bat „um Verständnis, dass wir uns darüber hinaus nicht äußern“.

Hintergrund der Razzia sind nach Informationen mehrerer deutscher Medien – darunter „Welt“, „Business Insider“, „Süddeutsche Zeitung“, WDR und NDR – Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Cum-Geschäften. Bei diesen Konstruktionen verschoben Akteure im In- und Ausland Aktien deutscher Unternehmen rund um den Dividendenstichtag hin und her. Konkret wurden Aktien zeitweise an inländische Banken oder Fonds übertragen, die sich – anders als ausländische Anleger – die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen konnten.