Der Bundestag hat am Freitag das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet und damit zentrale Vorgaben des bisherigen Heizungsgesetzes der früheren Ampelkoalition gekippt.

Abstimmung am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause

Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition aus Union und SPD votierten in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete für die Novelle, 272 dagegen. Die Opposition aus AfD, Grünen und Linken lehnte das Vorhaben ab. Die Linke-Fraktion hatte noch am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, die Abstimmung zu stoppen, scheiterte jedoch mit einer Organklage. Das Gericht wies den Eilantrag zurück.

Kern der Reform ist die Streichung der sogenannten 65-Prozent-Regelung. Diese hatte seit ihrem Inkrafttreten 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten vorgeschrieben, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Künftig haben Eigentümerinnen und Eigentümer wieder mehr Wahlfreiheit beim Heizungseinbau. Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasseheizungen sind auch Öl- und Gasheizungen möglich.