Der Bundestag und der Bundesrat haben am Freitag in ihren letzten Sitzungen vor der Sommerpause unter anderem über das neue Heizungsgesetz der schwarz-roten Koalition abgestimmt, das die 65-Prozent-Regel der früheren Ampelregierung ablösen soll.
Die Koalition aus Union und SPD will mit dem Gebäudeenergie- und Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Das bestätigte am Morgen auch die Berichterstattung über die parlamentarische Tagesordnung. Zentraler Streitpunkt war dabei Paragraph 71 des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes, also die Anforderungen an neue Heizungsanlagen, der gestrichen werden soll.
Kernpunkte der Reform
Im Zentrum des bisherigen Rechts steht die 65-Prozent-Regel, die seit 2024 gilt und zunächst für Neubauten in Neubaugebieten zur Anwendung kam. Danach muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte diese Vorgabe als „Zwang zur Wärmepumpe“ kritisiert und im Bundestag erklärt, die Bundesregierung wolle „Heizungszwänge“ durch Technologieoffenheit ersetzen.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass auch künftig neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, sofern sie ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine sogenannte Biotreppe sieht ab Januar 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe vor, ab Januar 2030 dann 15 Prozent, ab Januar 2035 dann 30 Prozent und ab Januar 2040 schließlich 60 Prozent. Ab 2045 sollen die eingesetzten Heizungsbrennstoffe dann vollständig klimaneutral sein; die Bundesregierung will dazu bis Anfang Dezember ein weiteres Gesetz vorlegen.
