Der Bundestag verabschiedet am 9. Juli das Gesetz zum antragslosen Kindergeld, das ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten und in zwei Stufen eingeführt werden soll.
Voraussetzungen für die automatische Auszahlung
Die Bundesregierung will mit der Reform Bürokratie abbauen und Kindergeld künftig ohne ausdrücklichen Antrag auszahlen. Finanzminister Lars Klingbeil erklärte, durch die Reform des antragslosen Kindergeldes könnten rund 300.000 Anträge auf Kindergeld im Jahr wegfallen. Die Regierung spricht von einem "echten Servicegewinn" für hunderttausende Eltern.
Aktuell erhalten Eltern in Deutschland 259 Euro pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen. Das Kindergeld soll ab 2028 auf 272 Euro steigen. 2025 bezogen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 17,5 Millionen Kinder und Familien die Leistung; die Familienkassen zahlten insgesamt 55,32 Milliarden Euro aus.
Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist laut Bundesfinanzministerium, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Außerdem müssen die Behörden die Kontoverbindung (IBAN) kennen. Das Once-Only-Prinzip soll sicherstellen, dass Daten den Behörden nur einmal mitgeteilt werden müssen.
