Elterngeld-Reform: Prien will Bezugsdauer auf zwölf Monate verkürzen
Berlin, 7. Juli 2026
Matthias Süßen / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Elterngeld von 14 auf 12 Monate verkürzt und zugleich die Vätermonate von zwei auf drei erhöht. Gleichzeitig muss ihr Haus 500 Millionen Euro im Etat einsparen, was auf Kritik beim Deutschen Frauenrat stößt.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Elterngelds vorgelegt, der die Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate verkürzt, drei statt zwei Vätermonate vorsieht und die Mindest- sowie Höchstbeträge erstmals seit fast 20 Jahren anhebt.
Der Entwurf sieht nach Informationen von Politico, die das Bundesfamilienministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte, eine grundlegende Umstrukturierung der seit 2007 bestehenden Leistung vor. Künftig sollen drei Monate für jeden Elternteil reserviert sein, weitere sechs Monate können flexibel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Voraussetzung für den Bezug bleibt, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Betreuungszeit übernehmen. Eine Sprecherin des CDU-geführten Ministeriums erklärte, der Entwurf befinde sich noch in der Ressortabstimmung.
Was sieht der Entwurf konkret vor?
Zugleich soll die Ersatzrate von 65 Prozent des Nettoeinkommens grundsätzlich bestehen bleiben. Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro – die erste Anpassung dieser Größen seit nahezu zwei Jahrzehnten. Die Einkommensgrenze, oberhalb derer Paare und Alleinerziehende kein Elterngeld mehr erhalten, bleibt seit dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro steuerlichem Jahres brutto. Unverändert bleibt auch die Möglichkeit, mit dem Elterngeld Plus die Bezugsdauer bei kleineren monatlichen Summen zu strecken.
Hintergrund der Reform ist ein dringender Sparzwang: Prien muss im kommenden Jahr 500 Millionen Euro in ihrem Einzelplan einsparen, weil der Bundeshaushaltsentwurf für 2027 statt 16,7 nur noch 15,5 Milliarden Euro für das Familienministerium vorsieht. Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe errechnet hat, sind die staatlichen Ausgaben für das Elterngeld ohnehin bereits rückläufig – von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf knapp 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2025.
Sparzwang im Bundeshaushalt
Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Beate von Miquel, warnte vor einem schrittweisen Rückzug des Staates aus der Familienförderung. Der Etat ihres Ministeriums werde im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen, bis 2029 sogar um bis zu ein Fünftel, warnt die Vorsitzende Beate von Miquel. Von Miquel kritisierte, die Bundesregierung habe jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken. Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren. Auch das Zukunftsforum Familie wandte sich gegen die Kürzungen und forderte stattdessen, den Mindestbetrag auf 506 Euro anzuheben und anschließend zu dynamisieren.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD bildet die programmatische Grundlage für die Reform. Darin heißt es: Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen. Aus Sicht der Bertelsmann-Stiftung, die 2025 rund 2.500 Menschen befragte, gibt es dafür in der Bevölkerung Rückhalt: 45 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer sprachen sich für ein egalitäres Modell aus, bei dem jeder Elternteil sieben Monate Elternzeit nimmt – bezogen auf die bisherige Gesamtdauer von 14 Monaten. 39 Prozent der Befragten bevorzugten die klassische Aufteilung von zwölf Monaten für die Mutter und zwei für den Vater.
Hoffnung auf mehr Partnerschaftlichkeit
Für Alleinerziehende sieht der Entwurf eine spürbare Verbesserung vor: Sie sollen künftig bis zu zwölf Monate das volle Elterngeld erhalten können. Zudem sieht der Entwurf eine Änderung des Mutterschutzgesetzes vor: Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt. Damit soll verhindert werden, dass Schwangere und junge Mütter über lange Phasen hinweg vollständig vom Arbeitsplatz freigestellt werden.
Die Inanspruchnahme des Elterngelds ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld – darunter 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Gegenüber dem Jahr 2021 entspricht das einem Minus von 13,9 Prozent, was im Wesentlichen auf den demografischen Rückgang der Geburtenzahlen zurückgeführt wird. Der Anteil der Väter an allen Bezieherinnen und Beziehern lag zuletzt bei 25,9 Prozent.
Weniger Bezieherinnen, mehr Väter
Aus Sicht der Bertelsmann-Studie würde eine stärkere Väterbeteiligung nicht nur die Gleichstellung in den Familien voranbringen, sondern auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll sein, da Frauen schneller in den Beruf zurückkehren und so der Fachkräftemangel gemildert werden könnte. Die Autorinnen und Autoren verwiesen zudem auf einen weiteren Befund: 44 Prozent der befragten Eltern sagten, weniger Bürokratie und einfachere Antragsverfahren würden ihnen in der Familienphase am meisten helfen.
Mit den geplanten Einsparungen von jährlich rund 500 Millionen Euro und der Verkürzung der Bezugsdauer um zwei Monate bewegt sich die Reform in einer schwierigen Haushaltslage. Kritikerinnen wie von Miquel befürchten, dass die Kürzungen faktisch zulasten der Mütter gehen, weil diese die entgangenen Monate durch Erwerbsarbeit ausgleichen müssten. Befürworter verweisen auf die höhere Mindest- und Höchstgrenze sowie auf die zusätzlichen Vätermonate, die eine gerechtere Aufteilung der Sorgearbeit ermöglichen sollen.
Bis das Gesetz in Kraft treten kann, sind noch mehrere Schritte nötig: Nach dem Abschluss der Ressortabstimmung muss das Kabinett den Entwurf beschließen, anschließend folgen die Beratungen im Bundestag und im Bundesrat. Offen ist bislang, ob die Koalitionsfraktionen von Union und SPD den Entwurf in der vorgelegten Form mittragen werden oder ob es noch Änderungen geben wird.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Elterngeld ist die größte Ausgabeposition im Etat des Bundesfamilienministeriums. Die Reform wird daher sowohl familienpolitisch als auch haushaltspolitisch aufmerksam beobachtet. Familienverbände, Gewerkschaften und Gleichstellungsexpertinnen haben in den vergangenen Wochen bereits Position bezogen und dabei unterschiedliche Akzente gesetzt: Während die einen die Pläne zur Stärkung der Väterbeteiligung begrüßen, warnen andere vor einer schleichenden Aushöhlung der Leistung.
Auch international dürfte die deutsche Reform Beachtung finden. Das deutsche Elterngeld gilt seit seiner Einführung im Jahr 2007 als Vorbild für eine moderne, partnerschaftlich ausgerichtete Familienpolitik. Die nun vorgesehene Verkürzung bei gleichzeitiger Erhöhung der Sockelbeträge könnte das Modell in eine neue Richtung justieren – weg von einer möglichst langen Bezugsdauer, hin zu einer konzentrierteren und zwischen den Eltern ausgewogeneren Phase.
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, das Elterngeld weiterzuentwickeln, damit sich Väter stärker beteiligen. Mit dem Referentenentwurf setzt Prien diese Linie nun konkret um. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die geplanten Änderungen im parlamentarischen Verfahren Bestand haben.
Was bleibt, was ändert sich für Familien?
Eltern und Elterngeldbezieherinnen sollten sich auf eine Übergangsphase einstellen: Bis zur Verabschiedung des Gesetzes gelten die bisherigen Regelungen mit 14 Monaten Bezugsdauer und zwei reservierten Vätermonaten weiter. Erst mit Inkrafttreten der Neuregelung würden sich die Bezugszeiten und Sockelbeträge ändern.
Beate von Miquel vom Deutschen Frauenrat brachte die Sorge vieler Familienverbände auf den Punkt, als sie sagte: Gespart werde ausgerechnet bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld. Die Debatte über die Reform dürfte damit erst beginnen.
Fragen & Antworten
Wer ist Karin Prien und was plant sie beim Elterngeld?
Karin Prien ist Bundesfamilienministerin und gehört der CDU an. Sie hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Elterngeld von 14 auf 12 Monate verkürzt, drei statt zwei Vätermonate vorsieht und die Mindest- sowie Höchstbeträge anhebt.
Warum muss Prien beim Elterngeld sparen?
Prien muss im Einzelplan ihres Ministeriums 500 Millionen Euro im Jahr einsparen, weil der Bundeshaushaltsentwurf für 2027 nur 15,5 statt 16,7 Milliarden Euro vorsieht.
Was ändert sich konkret für Alleinerziehende?
Alleinerziehende sollen künftig bis zu zwölf Monate das volle Elterngeld erhalten können. Bislang war die Bezugsdauer für sie kürzer.
Elterngeld-Reform 2026: Priens Pläne für zwölf Monate | finanz360