Bundestag und Bundesrat verabschieden Milliarden-Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung
Berlin, 10 Juli 2026
Prométhée / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0
Kurzfassung
Der Bundestag hat am Freitag das Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition gebilligt. Es sieht Einsparungen von 18,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 vor, um die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten.
Berlin, 10 Juli 2026
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalition aus CDU/CSU und SPD das Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet, das die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr um 18,8 Milliarden Euro entlasten und einen Anstieg der Beitragssätze verhindern soll.
Hintergrund: Wachsende Ausgaben, leerer Tresor
Das Gesetzespaket, das noch am selben Tag auch den Bundesrat passierte, ist die erste große Reform der seit Mai 2025 amtierenden schwarz-roten Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte das Vorhaben in den vergangenen Wochen mehrfach nachgeschärft und das ursprüngliche Sparziel von 16,3 Milliarden Euro um weitere 2,5 Milliarden Euro erhöht. Hintergrund sind Ausgabensteigerungen der gesetzlichen Krankenkassen, die im ersten Quartal 2026 mit plus acht Prozent noch rasanter ausfielen als erwartet. Im vergangenen Jahr hatten die Kassen insgesamt rund 336 Milliarden Euro ausgegeben.
Im Zentrum des Gesetzes steht die Kopplung der Kassenausgaben an die Einnahmen: Künftig soll nur so viel ausgegeben werden, wie auch eingezahlt wird. Die Vergütungen für Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer dürfen nicht schneller wachsen als die Einnahmen der Kassen. Extravergütungen für Arztpraxen entfallen. Warken betonte, dass dies keine Nullrunde sei – nach aktuellen Projektionen seien Vergütungssteigerungen von bis zu 3,5 Prozent im Jahr 2027 möglich.
Was ändert sich für Versicherte?
Für die Versicherten bringt die Reform spürbare Einschnitte. Die Zuzahlungen in Apotheken, die seit 22 Jahren unverändert zwischen fünf und zehn Euro lagen, steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern entfällt weitgehend – ab 2028 fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent an, sofern keine Ausnahme greift. Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, für Eltern behinderter Kinder, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regelrentenalter und bei der Pflege Angehöriger. Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent, Härtefallregeln bleiben aber bestehen.
Homöopathische Leistungen sollen künftig nicht mehr von den Kassen übernommen werden. Vor bestimmten Operationen, etwa am Knie, an der Hüfte, an der Wirbelsäule oder an der Schulter, muss eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden, um unnötige Eingriffe zu vermeiden. Die Kostenübernahme der zweijährlichen Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden. Bei den Krankenkassen werden die Ausgaben für Verwaltung und Werbung begrenzt; die Pflicht, Versicherte über Erhöhungen des Zusatzbeitrags zu informieren, entfällt – was Verbraucherschützer kritisieren, weil damit das Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt werde.
Einnahmen und Bundeszuschuss
Für Gutverdiener wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 einmalig um 300 Euro zusätzlich zur jährlichen Anpassung angehoben; sie liegt aktuell bei 5.812,50 Euro monatlich. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen sinkt von 14,5 auf 13,15 Milliarden Euro – weniger stark als ursprünglich geplant. Im Gegenzug stockt der Bund die Mittel für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern auf: Statt 250 Millionen Euro sind für 2027 eine Milliarde Euro vorgesehen, die Summe soll weiter steigen. Für Krankenhäuser und Universitätskliniken wurden in den Verhandlungen zusätzlich 450 beziehungsweise 100 Millionen Euro vereinbart.
Apotheken und Pharmaindustrie müssen mit verschärften Rabattregelungen rechnen. Apotheken sollen verordnete Medikamente vorrangig gegen rabattierte Präparate austauschen. Ein ursprünglich geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich gestiegen wäre, wurde gestrichen; stattdessen kommt ein erhöhter fester Extra-Abschlag. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte sich zuvor gegen eine vollständige Steuerfinanzierung der Krankenkosten von Grundsicherungsempfängern ausgesprochen.
Stimmen aus dem Parlament
Die namentliche Abstimmung im Bundestag endete mit 318 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. SPD, Grüne und Linke hatten versucht, die Abstimmung mit Eilanträgen und Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern, weil das Parlament aus ihrer Sicht nicht ausreichend Zeit gehabt habe, die umfangreichen Änderungen zu prüfen – die Anträge wurden jedoch abgewiesen. Innerhalb der Unionsfraktion gab es eine Nein-Stimme, in der SPD-Fraktion drei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt votierten geschlossen mit Ja.
Die Opposition übte scharfe Kritik. Die Linken-Fraktionsvorsitzende Heidi Reichinnek sagte im Bundestag: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann warnte: „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, erklärte, die Regelungen reichten nicht aus, um für 2027 Beitragssatzstabilität seriös zu versprechen; in allen Folgejahren werde das Defizit der GKV noch höher ausfallen. Die AfD-Abgeordnete Nicole Hess nannte das Vorhaben „eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung“.
Warken verteidigte das Gesetz mit dem Hinweis auf die finanzielle Lage: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Sie warnte, ohne Reform drohe 2027 ein Beitragssatzanstieg von einem Prozentpunkt. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt“, sagte die CDU-Politikerin. Die Reform sei nötig, weil die jetzige Ausgabendynamik über kurz oder lang zu einem „Systemkollaps“ führe.
Psychotherapie: Sorge um die Versorgung
Kanzler Friedrich Merz hatte das Sparpaket bereits in einer Regierungserklärung vor der parlamentarischen Sommerpause als Auftakt einer Reihe großer Reformen angekündigt. „Wir sind stark, und wir können es auch bleiben. Wir bleiben es, wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“, sagte der CDU-Politiker. Die Entscheidungen des Koalitionsausschusses zeigten, „die Mitte liefert“. Radikale Parteien böten vermeintlich einfache Lösungen, ihre Antworten „gestalten aber nicht, sie zerstören“.
Die CSU-Landesgruppe im Gesundheitsausschuss unter der Vorsitzenden Emmi Zeulner verwies auf die Dringlichkeit: „Wir erleben gigantische Dynamiken… sei ein Einsparvolumen von 18,8 Milliarden Euro zu erzielen. Sonst müssen die Beiträge steigen, und das will niemand.“ Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete den Entwurf als „mit Schmerzen, aber doch am Ende zustimmungsfähig“. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, das Gesetz sei keines, „wo nach Verabschiedung die Sektkorken knallen“, immerhin seien aber Belastungsasymmetrien teilweise korrigiert worden.
Ein besonders umstrittener Punkt ist die psychotherapeutische Versorgung. Der Gesetzentwurf enthält keine Regelung dazu; stattdessen kündigten Union und SPD in einem Entschließungsantrag Maßnahmen für nach der Sommerpause an. Die Kassenärztliche Vereinigung erklärte, Bundestag und Bundesrat hätten mit dem Gesetz die Chance auf eine echte Gesundheitsreform verpasst. Der Vorstand der KV, Peter Andreas Staub, kritisierte, das Gesetz streiche genau die Regelungen, mit denen das Bundessozialgericht den verfassungsrechtlichen Schutz psychotherapeutischer Leistungen bislang umgesetzt habe. Geplant ist, die extrabudgetäre Vergütung der Psychotherapie sowie die Angemessenheitsprüfung abzuschaffen und die Mindestgebühr zu streichen.
Kritik aus dem Gesundheitswesen
Die Folgen für die Versorgung sind bereits spürbar. Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt hatten in den vergangenen Wochen gegen eine Honorarkürzung von 4,5 Prozent demonstriert. Die Landesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DptV), Lisa Marie Hubbe, sagte, Patienten warteten derzeit sechs bis zwölf Monate auf den Beginn einer Behandlung, bei Kindern und Jugendlichen bis zu eineinhalb Jahre. Ohne gesetzliche Grundlage für ein festes Honorar könnten Therapeuten wirtschaftlich nicht mehr planen. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Julia Rasp aus Halle erklärte, sie habe nach der Ausbildung mit Sicherheit gerechnet, wolle aber unter den aktuellen Bedingungen keine eigene Praxis eröffnen. Kristin Ackermann, die seit 2015 eine Praxis in Gardelegen betreibt, warnte, ihre Praxis werde weiter unter Druck geraten – „Druck ist keine gute Voraussetzung, um zu arbeiten“ – und sie müsse weniger Patienten behandeln.
Auch die Krankenhäuser schlagen Alarm. Die Gewerkschaft Verdi erklärte, in den vergangenen Jahren hätten bereits etliche Kliniken im ländlichen Raum schließen müssen. Die Verdi-Landesleiterin Marion Paul warnte, der verstärkte finanzielle Druck treffe Rheinland-Pfalz und das Saarland besonders hart; die Reform werde für viele weitere Häuser „der Todesstoß“ sein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft nannte die zugesagten 550 Millionen Euro „ein paar Tropfen auf den heißen Stein“. Der Hausärzteverband sprach von „wahllosen Kürzungen“ und warnte vor längeren Wartezeiten. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin erwartet weniger Termine und weniger Ärzte.
Industrie und Investitionen
Die Pharmaindustrie reagiert ebenfalls. Der US-Konzern Eli Lilly hatte bereits am 3. Juni angekündigt, seine ursprünglich geplanten Investitionen von 2,3 Milliarden Euro am Standort Alzey in Rheinland-Pfalz zu halbieren. Boehringer Ingelheim bestätigte, auf die angekündigten Investitionen von 900 Millionen Euro zu verzichten. Deutschland-Chef Schoenmaeckers sagte dem SWR, Deutschland sei der Heimatmarkt des Unternehmens, in dem ein erheblicher Teil der Forschung stattfinde; er hoffe auf bessere Rahmenbedingungen in Zukunft.
Im Bundesrat fand ein Antrag mehrerer Länder, wegen der Reform den Vermittlungsausschuss anzurufen, keine Mehrheit. Rheinland-Pfalz enthielt sich nach Angaben der Staatskanzlei. Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) erklärte, Reformen seien selten bequem – gerade im Gesundheitswesen wisse man seit Jahren, dass die bestehenden Strukturen unter enormem Druck stünden und nicht länger tragfähig seien. Sein Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) kritisierte hingegen, das Gesetz drohe die medizinische Versorgung im Land erheblich zu erschweren. Die Bundesregierung stelle Einsparungen vor echte Strukturveränderungen und erschwere so den Erfolg auch der Krankenhausreform. Eine gute psychotherapeutische Versorgung sei „kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung“.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen begrüßte die Entscheidung als Grundlage für stabile Beiträge im Jahr 2027 für 75 Millionen Versicherte. Warken kündigte an, der nächste Kommissionsbericht zu Strukturfragen werde im Herbst erwartet. Bis dahin vertröste die Koalition das Land auf weitere Reformschritte. Die Landtagswahlen im Osten nach der Sommerpause gelten als erster politischer Stimmungstest.
Die Reform ist Teil eines größeren Reformpakets der schwarz-roten Koalition. Bereits in der Vorwoche hatte der Bundestag ein Mini-Steuerentlastungspaket beschlossen. Zudem wurde das Gebäudeenergiegesetz durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt, das den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt. Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“
Fragen & Antworten
Was sieht das Beitragssatzstabilisierungsgesetz konkret vor?
Das Gesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2027 um 18,8 Milliarden Euro entlasten, indem unter anderem die Vergütungen für Ärzte und Krankenhäuser an die Einnahmen der Kassen gekoppelt, Zuzahlungen für Medikamente erhöht und die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden.
Wie hat der Bundestag abgestimmt?
In einer namentlichen Abstimmung votierten 318 Abgeordnete mit Ja, 284 mit Nein und vier enthielten sich; die Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gesetz mit ihrer Mehrheit, der Bundesrat ließ den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses scheitern.
Warum gibt es Kritik an der Reform?
Opposition, Psychotherapeuten, Hausärzte, Kliniken und Gewerkschaften warnen vor längeren Wartezeiten, Krankenhausinsolvenzen und einer Verschlechterung der Versorgung; die Pharmaindustrie kündigte Investitionskürzungen in Deutschland an.