Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld – Startschuss für Auszahlung ab 2027
Berlin, 09. Juli 2026
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Kurzfassung
Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds frei gemacht. Künftig soll die Familienkasse die Leistung im Regelfall automatisch nach der Geburt eines Kindes auszahlen, womit rund 300.000 Anträge pro Jahr entfallen sollen.
Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds frei gemacht und damit eine der bürokratieärmsten Familienleistungen Deutschlands auf den Weg gebracht.
Beschluss mit Stimmen von Union, SPD und Grünen
Das Parlament beschloss am Donnerstag in Berlin den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Entwurf wurde mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen angenommen. Die AfD und ein Teil der Grünen hatten eigene Gesetzentwürfe im Parlament zur Abstimmung gestellt, die sich jedoch nicht durchsetzten.
Vorgesehen ist, dass im Regelfall Kindergeld künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausbezahlt wird. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN-Kontonummer. Lediglich bei Unklarheiten sollen die Eltern weiterhin einen Antrag stellen müssen. Die Familienkasse prüft die Anspruchsberechtigung weiterhin in allen Fällen; die dafür erforderlichen Informationen sollen aber zwischen den Behörden ausgetauscht werden, ohne dass eine Übermittlung durch die Eltern erforderlich ist.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet damit, dass durch die Reform rund 300.000 Anträge auf Kindergeld im Jahr entfallen. Die Reform mache "vielen jungen Familien das Leben leichter"… Die automatische Kindergeld-Auszahlung bedeute für sie: "Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie." Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Im vergangenen Jahr hat die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt, für mehr als 17 Millionen Kinder.
So funktioniert der automatisierte Datenfluss
Die Koalition hat sich geeinigt: Mit einem umfassenden Reformpaket zu Steuern, Arbeit und Entbürokratisierung wollen Union und SPD Deutschland aus der Wirtschaftskrise führen. Der Beschluss zum Kindergeld ist Teil dieses Pakets. Die Union habe sich dafür eingesetzt, dass das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt.
Daten fließen künftig direkt zwischen den Behörden. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt für Steuern von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Auf dieser Grundlage kann die Familienkasse die Auszahlung anstoßen, sofern alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind.
Im Gesetzestext heißt es dazu wörtlich: "Die Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung soll die Familienkasse nutzen, wenn alle entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind, keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen und eine Kontoverbindung bekannt ist." Voraussetzung für das automatisierte Verfahren soll sein, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, ein Elternteil im Inland arbeitet und dass die Kontoverbindung vorliegt.
Zwei Stufen ab 2027: erst Zweitgeborene, dann Erstgeborene
Geplant sind zwei Schritte. Schrittweise ab 2027 soll die Reform umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll dies allerdings erst nach der Geburt des zweiten Kindes gelten, da hier bereits alle erforderlichen Daten vorliegen. In einem ersten Schritt – voraussichtlich im März 2027 – soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, automatisch ausgezahlt werden. Es geht dann an jene Person, die bisher das Kindergeld erhält.
In der zweiten Stufe – voraussichtlich ab November 2027 – soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden. Die erste Ausbaustufe umfasst laut Gesetzentwurf Geburten ab dem zweiten Kind, da die Familienkasse bekannte Daten für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. Später soll die Regelung auf Erstgeborene ausgeweitet werden. Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet. Der Bundestag hat den Weg für die Einführung des antragslosen Kindergelds frei gemacht. Der Bundesrat muss noch zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.
Reaktionen aus den Fraktionen
Die CDU-Politikerin Anne König sagte: "Mit dem antragslosen Kindergeld bauen wir Bürokratie spürbar ab und entlasten Familien in den ersten Wochen nach der Geburt." Damit unterstrich die Union den bürokratieabbauenden Charakter der Reform. König gehört zur CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die den Entwurf gemeinsam mit SPD und Grünen verabschiedete.
Der SPD-Politiker Parsa Marvi sagte im Bundestag: "Leistungen sollten schnell, unkompliziert und ohne unnötige Bürokratie bei den Menschen ankommen." Er sprach von einem Schritt hin zum modernen Staat, der den Menschen das Leben einfacher mache. Damit stellten sowohl die Regierungsfraktionen als auch die Opposition Teile des Reformvorhabens als Modernisierung der Verwaltung dar.
Die Grünen wollen über das automatische Kindergeld hinaus weitere kindbezogene Leistungen einfacher zugänglich machen. Die Grünen hatten einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der in der Abstimmung jedoch keine Mehrheit fand. Die AfD will das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen – auch dieser Vorschlag wurde nicht übernommen.
Kritik und Zustimmung: Kinderhilfswerk sieht Lücken
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte die Neuregelung. Diese könnte ein erster Schritt sein, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks, äußerte sich zugleich kritisch.
Holger Hofmann kritisierte, dass nichterwerbstätige Eltern von dem Verfahren ausgeschlossen würden und Geburten des ersten Kindes zunächst nicht erfasst werden. Es sei zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld in mehreren Ausbaustufen umgesetzt werden, so Hofmann. Damit verwies das Kinderhilfswerk auf eine Lücke: Familien, in denen ein Elternteil nicht erwerbstätig ist, sollen vorerst weiter einen Antrag stellen müssen.
"Das Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, ohne das zusätzliche Risiko ungerechtfertigter Auszahlungen einzugehen", heißt es aus der Bundesregierung. Mit der Reform würden bestehende Daten, die ohnehin zwischen Meldebehörden, Standesämtern, Bundeszentralamt für Steuern und Familienkasse fließen, gezielt für die Kindergeld-Auszahlung genutzt. Damit soll verhindert werden, dass Geld an Berechtigte ausgezahlt wird, die keinen Anspruch haben.
Ausblick: Zustimmung des Bundesrats noch offen
Zugleich bleibt offen, wie viele Familien tatsächlich von der Antragslosigkeit profitieren. Im ersten Schritt profitieren nur Eltern ab dem zweiten Kind; Eltern mit nicht erwerbstätigen Partnern fallen vorerst aus dem automatisierten Verfahren heraus. Erst mit der zweiten Stufe ab voraussichtlich November 2027 wird das Verfahren auf Erstgeborene ausgeweitet, sodass dann ein deutlich größerer Kreis von Familien die automatische Auszahlung erhalten kann.
Mit dem Beschluss im Bundestag ist ein zentraler Baustein des Entbürokratisierungspakets der schwarz-roten Koalition unter Friedrich Merz unter Dach und Fach. Ob und wann das Vorhaben vollständig in Kraft tritt, hängt nun vom Votum im Bundesrat ab. Erst wenn auch die Länderkammer zustimmt, kann das Gesetz Anfang Januar 2027 in Kraft treten und die ersten automatischen Auszahlungen ab März 2027 erfolgen.
Fragen & Antworten
Wann tritt das antragslose Kindergeld in Kraft?
Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. In einer ersten Stufe, voraussichtlich im März 2027, wird das Kindergeld für weitere Kinder automatisch ausgezahlt; ab voraussichtlich November 2027 folgt die Ausweitung auf Erstgeborene.
Wer bekommt das antragslose Kindergeld automatisch ausgezahlt?
Im Regelfall soll das Kindergeld künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes an die Eltern ausgezahlt werden, wenn mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, ein Elternteil im Inland arbeitet und eine IBAN-Kontonummer vorliegt.
Warum gibt es Kritik am antragslosen Kindergeld?
Holger Hofmann vom Deutschen Kinderhilfswerk kritisiert, dass nicht erwerbstätige Eltern zunächst ausgeschlossen sind und Erstgeborene erst in einer späteren Stufe erfasst werden. Die Reform wird dennoch als möglicher erster Schritt zu einfacherem Zugang zu Familienleistungen begrüßt.
Antragsloses Kindergeld: Bundestag beschließt Reform ab 2027 | finanz360