Berlin, 10 August 2026

Die Bundesregierung plant, dem Zoll im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug deutlich weitergehende Befugnisse zur Sicherung und Einziehung von Vermögen zu geben.

Im Zentrum der Reform steht die Idee, organisierte Kriminalität nicht nur über Strafverfahren, sondern gezielt über deren Vermögen zu treffen. Werden bei Ermittlungen Luxusgüter wie ein Porsche sichergestellt, soll der Zoll künftig vom Verdächtigen verlangen können, die legale Herkunft des Gegenstands nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann das Vermögen eingezogen werden, wie aus dem aktuellen Referentenentwurf hervorgeht.

Die Maßnahme richtet sich ausdrücklich gegen Strukturen der organisierten Kriminalität. „Wir setzen also wirklich dort an, wo es der Gegenseite am meisten weh tut, denn letztendlich treffen wir die Organisierte Kriminalität auch nur erfolgreich, wenn wir ans Vermögen gehen", heißt es aus dem Bundesfinanzministerium. Der Verdächtige müsse dann der Zollverwaltung einen Nachweis zum Vermögensgegenstand vorlegen und sie überzeugen, dass er rechtmäßig erstanden wurde.