Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, die den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus verbieten soll.
Hintergrund: Auktion als Auslöser
Die Initiative sieht vor, dass Briefe, Tagebücher, Judensterne und andere persönliche Besitztümer von Verfolgten des NS-Regimes künftig nicht mehr gewerblich gehandelt werden dürfen. Verstöße gegen das Verbot sollen als Straftat geahndet werden können. Der Bundesrat fasste den Beschluss am Freitag in Berlin; nun muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen, wofür keine festen Beratungsfristen gelten.
Anlass für den Vorstoß war nach Angaben des Senders Deutschlandfunk eine geplante Auktion, bei der Briefe aus Vernichtungslagern, Judensterne und Gestapo-Karteikarten versteigert werden sollten. In dem Antrag heißt es, „Andenken der im Nationalsozialismus verfolgten Menschen würden regelmäßig rein kommerziellen Interessen untergeordnet". Die kommerzielle Verwertung solcher Gegenstände verletze die Würde der Betroffenen, heißt es in dem Entwurf weiter: „Dies verletze die Würde der Opfer."
