Bundesrat beschließt Rentenanpassung, Apothekenreform und Gewaltschutz
Berlin, 12. Juni 2026
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Kurzfassung
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 in Berlin mehrere Vorhaben der schwarz-roten Koalition gebilligt: die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli, eine umfassende Apothekenreform mit erweiterten Impf- und Vorsorgeangeboten sowie eine Reform des Gewaltschutzgesetzes mit elektronischer Fußfessel. Zudem sanktionierte die Länderkammer Pläne zur Senkung der Luftverkehrsteuer und einstimmig ein Handelsverbot für NS-Opfergegenstände.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 in Berlin die jährliche Rentenanpassung, eine weitreichende Apothekenreform, eine Reform des Gewaltschutzgesetzes mit elektronischer Fußfessel, eine Senkung der Luftverkehrsteuer und ein Handelsverbot für Gegenstände von NS-Opfern gebilligt oder beraten.
Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Die Länderkammer billigte unter anderem die jährliche Rentenanpassung, eine Apothekenreform mit deutlich erweiterten Befugnissen für Apotheken, die Reform des Gewaltschutzgesetzes zur besseren Durchsetzung von Annäherungsverboten sowie Pläne zur Senkung der Luftverkehrsteuer. Einstimmig verabschiedete der Bundesrat zudem einen Gesetzentwurf zum Verbot des Handels mit persönlichen Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus.
Mehr Befugnisse für Apotheken
Die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte die Apothekenreform im Bundestag durchgesetzt; der Bundesrat billigte sie nun drei Wochen später. Kern des Vorhabens ist eine deutliche Ausweitung der Leistungen, die Apotheken künftig anbieten dürfen. So können Apotheken neben Grippe- und Corona-Impfungen künftig auch Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen verabreichen, etwa gegen Tetanus. "Apotheken dürfen künftig neben Impfungen gegen Grippe und Corona alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, zum Beispiel auch gegen Tetanus", heißt es aus dem Bundesrat.
Darüber hinaus erlaubt die Reform Blutabnahmen, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren, sowie ärztlich verordnete Präventionsmaßnahmen zu Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. "Auch ärztlich verordnete Präventionsmaßnahmen zu Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen dürfen Apotheken künftig anbieten", so die Länderkammer. Ergänzend sind Früherkennungsuntersuchungen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sowie Angebote rund um das Thema Rauchen vorgesehen.
Strukturreform gegen Apothekenschließungen
In eng begrenzten Fällen dürfen Apotheken künftig bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben – etwa bei Dauermedikation und akuten unkomplizierten Erkrankungen. "dass Apotheker bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente in dringenden Fällen ohne Rezept ausgeben dürfen, etwa bei Dauermedikation und akuten unkomplizierten Erkrankungen", erläuterte der Bundesrat. Erlaubt sein soll dann die einmalige Abgabe der kleinsten Packung gegen Selbstzahlung. Welche Erkrankungen als unkompliziert gelten, soll noch festgelegt werden. Medikamente mit hohem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial sind ausgeschlossen.
Die Reform sieht zudem strukturelle Erleichterungen vor: Wo eine Apothekerin oder ein Apotheker fehlt, soll künftig eine erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentin oder ein entsprechender Assistent die Apotheke probeweise übernehmen können. Geplant ist außerdem ein Jobsharing-Modell, das Apothekerinnen und Apothekern die gemeinsame Leitung einer Apotheke ermöglicht. Auch die Übernahme einer Apotheke als Geschäft wird erleichtert. Gleichzeitig steigt die Notdienstpauschale, und es wird ein Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt, um der steigenden Zahl von Apothekenschließungen vor allem im ländlichen Raum zu begegnen. Auch das sogenannte Apothekenfixum, eine Pauschalvergütung der Krankenkassen für feste Betriebskosten, soll steigen.
Elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt
Parallel beschloss der Bundesrat die Reform des Gewaltschutzgesetzes, die der Bundestag bereits verabschiedet hatte. "Der Bundesrat billigte nun die vom Bundestag schon beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes, die diese Möglichkeit bundesweit vorsieht." Künftig können Gerichte Täter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten, um Annäherungsverbote besser durchzusetzen. "Gerichte sollen Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt." Die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird damit bundesrechtlich klarer geregelt und ausgeweitet.
Ergänzend können Familiengerichte Täter nach Gewaltdelikten oder Drohungen zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsangeboten verpflichten. Zudem werden Sanktionen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen verschärft und der Zugriff der Gerichte auf Daten aus dem Waffenregister erleichtert. Elektronische Fußfesseln werden bereits heute eingesetzt, etwa um den Aufenthaltsort entlassener Sexualstraftäter zu überwachen; einige Länder haben auch bereits Regeln für ihren Einsatz bei Fällen häuslicher Gewalt.
Renten steigen um 4,24 Prozent
Beim Thema Rente billigte der Bundesrat die entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums für die jährliche Anpassung. Ab dem 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. "Grundlage der Anpassung ist die Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr, an die die Rentenentwicklung gekoppelt ist." Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung laut Sozialministerium einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. "Eine monatliche Rente von 1.000 Euro steigt damit um gut 42 Euro." In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner.
Bei den Gesundheitssparplänen der Bundesregierung wurde das Vorhaben erstmals im Bundesrat beraten. Der Gesetzentwurf soll weitere Beitragssteigerungen verhindern. Das Gesundheitsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig, die Länder könnten es aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. Die Länder sehen vieles kritisch und fordern in einer Stellungnahme die Streichung verschiedener Einsparmaßnahmen bei Kliniken, Praxen, Apotheken und Pharmabranche. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD), Bürgermeister von Bremen, sagte im ZDF-„Morgenmagazin", er rechne damit, dass die Länder auf das Gesundheitsgesetz Einfluss nehmen würden.
Senkung der Luftverkehrsteuer
Beim Thema Luftverkehr ließ der Bundesrat Pläne zur Senkung der Ticketsteuer passieren. Flugtickets bei Flügen aus Deutschland werden wie geplant ab Juli weniger stark besteuert. Der Bundesrat ließ entsprechende Pläne zur Senkung der Ticketsteuer passieren. Pro Flug sinkt die Abgabe je nach Strecke um 2,50 Euro bis 11,40 Euro. Eurowings etwa hatte Hoffnungen auf sinkende Ticketpreise gedämpft: "Andere Kostensteigerungen insbesondere beim Treibstoff überlagerten die Entwicklung", hatte die Lufthansa-Tochter erklärt.
Streit um Schulpflicht und Gesundheitssparpläne
Ein weiteres Thema war die Schulpflicht: Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg brachten im Bundesrat einen Antrag ein, Bestrebungen zur Schwächung der Schulpflicht in Deutschland entgegenzutreten. Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) sagte im Bundesrat: "Die Schulpflicht abzuschaffen, legt die Axt an etwas, was Deutschland über Jahre erfolgreich geprägt hat." Hintergrund sind Forderungen der AfD, aktuell im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt. "Bildungspflicht statt Schulzwang!" schreibt sie in ihrem Wahlprogramm und tritt für eine Wahlmöglichkeit für Eltern zwischen Schul- und Hausunterricht ein.
Einstimmig billigte der Bundesrat einen Gesetzentwlag auf Initiative Nordrhein-Westfalens, der den Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfen verbietet – darunter Dokumente, Briefe aus Konzentrationslagern, Tagebücher und Kleidung mit Judenstern oder Winkel. "Begründet wird das mit dem Schutz des Andenkens und der Würde der Opfer des Nationalismus." Ausgenommen von dem Handelsverbot sein sollen Museen, Archive, Bibliotheken und die Forschung.
Korrekturhinweis: Im Wortlaut des Bundesrats heißt es „Nationalsozialismus“; in der Vorlage lag ein Tippfehler vor. Museen, Archive, Bibliotheken und die Forschung sind ausgenommen.
Die Apothekenreform ist Teil der schwarz-roten Gesetzgebungsagenda und soll die Versorgung mit Arzneimitteln und Gesundheitsleistungen stärken, vor allem im ländlichen Raum. Die zusätzlichen Zahlungen an Apotheken werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Nachricht wurde am 12.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
Fragen & Antworten
Um wie viel Prozent steigen die Renten ab Juli 2026?
Die Renten in Deutschland steigen ab dem 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Grundlage ist die Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr.
Welche neuen Leistungen dürfen Apotheken künftig anbieten?
Apotheken dürfen künftig unter anderem Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen wie gegen Tetanus verabreichen, Blutabnahmen zur Kontrolle von Medikamentenwirkungen vornehmen sowie ärztlich verordnete Präventionsmaßnahmen zu Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen anbieten.
Was sieht die Reform des Gewaltschutzgesetzes vor?
Gerichte können Täter häuslicher Gewalt künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten; nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. Familiengerichte können zudem soziale Trainings- oder Gewaltpräventionskurse anordnen.