Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 ein Gesetz gebilligt, das Gerichte künftig ermächtigt, potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel zu verpflichten, um Frauen in Deutschland besser vor häuslicher Gewalt zu schützen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2026 ein Gesetz verabschiedet, das die elektronische Fußfessel als Mittel im Kampf gegen häusliche Gewalt vorsieht. Künftig können Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Damit können Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten.
Schutz nach spanischem Vorbild
Die Maßnahme orientiert sich am Vorbild Spaniens und soll den Schutz von Frauen in Deutschland vor häuslicher Gewalt verbessern. Auf diese Weise sollen potenzielle Opfer rechtzeitig gewarnt werden, wenn sich ihnen der Träger der Fußfessel nähert. Zudem soll ein zusätzliches Gerät für Gewaltopfer bereitgestellt werden, das Alarm auslöst, wenn sich der Täter unbefugt nähert.
