Berlin, 11 Juni 2026
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine deutliche Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung von derzeit fünf auf 20 Jahre gefordert und ihre Position vor der Justizministerkonferenz in Hamburg bekräftigt.
Hintergrund: Forderung nach „Nur Ja heißt Ja"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen. Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) bezeichnete sie die derzeitige Fünf-Jahres-Frist als unzureichend. „Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre - das ist zu kurz", sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Angemessen wären aus ihrer Sicht 20 Jahre, „so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch".
Hubig äußerte sich vor der in Hamburg tagenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern. Auf der Tagesordnung stehen mehrere Initiativanträge zum Sexualstrafrecht. Die Ministerin machte deutlich, dass sie den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja" („Only Yes means Yes") im deutschen Recht verankert sehen will. „So schütze nur das Prinzip 'Ja heißt Ja' die sexuelle Selbstbestimmung konsequent", erklärte sie.
