Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch neue Trassenpreise für das Schienennetz genehmigt, durch die der Personenverkehr künftig deutlich höhere Schienenmaut zahlen muss, während Fern- und Güterverkehr entlastet werden.

Hintergrund: EuGH kippt Preisbremse

Damit folgt die Festsetzung der Schienenentgelte einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der eine zuvor gesetzte "Preisbremse" für den Nahverkehr für rechtswidrig erklärt hatte. Im konkreten Fall vor Gericht ging es um einen Beschluss der Bundesnetzagentur. Das Verwaltungsgericht Köln hatte sich mit dieser Frage an den EuGH gewandt.

Der EuGH hatte im März entschieden, dass dieser Preisdeckel nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Berechnung verstoße gegen EU-Vorgaben, weil sie zu unflexibel sei, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Dem EuGH zufolge wurden sie bisher falsch berechnet.

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Mit Trassenpreisen zahlen Verkehrsunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes. Sie muss die von den Betreibern jährlich beantragten Entgelte genehmigen.

Auswirkungen auf Nah- und Fernverkehr

Das geht aus neuen sogenannten Trassenpreisen hervor, die die Bundesnetzagentur am Mittwoch genehmigt hat. Gegenüber dem Antrag der Betreiber hatte sie die Entgelte im Nahverkehr reduziert und im Fern- und Güterverkehr erhöht.