Bundesarbeitsministerium plant längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien und Konditoreien
Bonn, 06. Juli 2026
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Kurzfassung
Das Bundesarbeitsministerium plant, Bäckereien und Konditoreien künftig bis zu acht Stunden am Sonntag öffnen zu lassen. Der Entwurf soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, während der Einzelhandel weitergehende Öffnungen für alle Branchen fordert und Gewerkschaften sowie Kirchen Widerstand signalisieren.
Das Bundesarbeitsministerium bereitet einen Entwurf vor, nach dem Bäckereien und Konditoreien in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 bis zu acht Stunden am Sonntag öffnen dürfen, während Kirchen, Gewerkschaften und der Handel mit unterschiedlichen Positionen auf den Vorstoß reagieren.
Die Bundesregierung plant, die Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien deutlich auszuweiten. Wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, sollen diese Geschäfte künftig bis zu acht Stunden am Sonntag Waren verkaufen dürfen. Das Vorhaben ist Teil einer geplanten Änderung, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
Hintergrund des Vorhabens ist der seit Jahren anhaltende Druck aus dem Einzelhandel, der sich angesichts sinkender Kundenfrequenzen in den Innenstädten attraktivere Angebote wünscht. Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, sagte der „Bild“-Zeitung: „Einkaufen ist auch Freizeiterlebnis“. Sonntagsöffnungen hielten die Innenstädte attraktiv und belebten die Innenstädte. Der Handel müsse selbst entscheiden können, wann sich eine Öffnung lohne.
Auch die nordrhein-westfälische Handelsorganisation fordert eine Ausweitung der Sonntagsöffnung auf alle Branchen. Dr. Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands NRW, vertritt die Position, „Der Handel kann und sollte selbst entscheiden, wann sich eine Öffnung lohnt“. Damit greift er eine seit Langem bestehende Forderung der Branche auf, die in der aktuellen Debatte neuen Auftrieb erhält.
Forderungen aus dem Handel
Der Einzelhandel in Deutschland steht unter Druck. Sinkende Frequenzen in den Innenstädten, der wachsende Onlinehandel und veränderte Konsumgewohnheiten haben den klassischen stationären Handel in eine strukturelle Krise geführt. Vor diesem Hintergrund sehen Wirtschaftsverbände in einer Liberalisierung der Öffnungszeiten ein Instrument, um die Innenstädte wieder stärker zu beleben.
Befürworter einer Ausweitung verweisen zudem auf die bereits bestehenden Ausnahmen, etwa für Blumenläden, Apotheken, Kioske und Tankstellen. In Nordrhein-Westfalen dürfen Bäckereien nach geltendem Recht bereits an Sonntagen öffnen, allerdings maximal fünf Stunden. In mehr als hundert Städten oder Stadtteilen in NRW sind über das Ladenöffnungsgesetz hinaus weitere Sonntagsöffnungen möglich, etwa für Souvenirs.
Nils Böhlke, Gewerkschaftssekretär im Landesfachbereich Handel von Verdi NRW, kritisierte die Pläne mit Blick auf die Beschäftigten. „Die Beschäftigten haben ohnehin schon sehr familienunfreundliche Arbeitszeiten. Wenn dann noch Sonntage hinzukommen, wird der Job noch unattraktiver“, warnte er. Darüber hinaus zeigte er sich skeptisch, ob Sonntagsöffnungen die erhoffte Wirkung entfalten: Viele Menschen bestellten online, „weil da vom Sofa aus bestellt werden kann“.
Kritik von Gewerkschaften und Wissenschaft
Auch die Wissenschaft äußert sich zurückhaltend. Prof. Dr. Gerrit Heinemann, Handelsexperte an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, wies darauf hin, dass längere Öffnungszeiten nicht automatisch zu höheren Umsätzen führten. Entscheidend seien andere Faktoren wie Sortiment, Service und Einkaufserlebnis. Der Verwaltungsrechtler und Wirtschaftsforscher bezog sich dabei auf empirische Erkenntnisse aus dem stationären Handel.
Prof. Dr. Hubertus Bardt vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) betonte, dass ein attraktiveres Angebot im stationären Handel notwendig sei, um die Innenstädte zu stärken. „Wenn wir den Einzelhandel stärken wollen, wenn wir die Innenstädte attraktiv machen wollen, dann brauchen wir auch ein Angebot, das entsprechend attraktiv ist“, sagte er.
Für eine Ausweitung sprach sich auch Sven Schulte von der Industrie- und Handelskammer NRW aus. „Warum soll eine Familie nicht auch am Sonntag mal in die Innenstadt gehen, einen Kaffee trinken und danach eine neue Hose kaufen? Auch das kann ja Familienzeit sein“, argumentierte er. Damit greift er das Argument auf, dass Einkaufen als gemeinsame Freizeitaktivität der ganze Familie verstanden werden könne.
Befürworter einer Liberalisierung
Gegen eine umfassende Liberalisierung des verkaufsoffenen Sonntags stellen sich seit Langem Kirchen und Gewerkschaften. Sie verweisen auf den besonderen Schutz des Sonntags als Tag der Ruhe, der Familie und des kirchlichen Lebens. Das Grundgesetz sieht vor, dass der Sonntag ein Ruhetag ist und Ruhetag, an dem Ladenschluss gilt. Diese grundgesetzliche Wertentscheidung bildet den Rahmen für die landesrechtlichen Regelungen.
Die konkreten Ladenöffnungszeiten werden allerdings nicht vom Bund, sondern von den einzelnen Bundesländern festgelegt. In Nordrhein-Westfalen regelt dies das Ladenöffnungsgesetz, das etwa für bestimmte Bereiche wie Bäckereien, Tankstellen und Geschäfte an Bahnhöfen Ausnahmen vorsieht. Die geplante Bundesregelung würde den Rahmen für Bäckereien und Konditoreien einheitlicher gestalten.
Widerstand von Kirchen und Gewerkschaften
Bäckereien und Konditoreien nehmen in der Debatte eine Sonderrolle ein, weil sie ein Grundbedürfnis befriedigen und traditionell auch am Wochenende geöffnet haben. Während der klassische Lebensmitteleinzelhandel meist montags bis samstags öffnet, sind Backwaren auch sonntags stark nachgefragt. Die Bundesregierung will daher mit der geplanten Ausweitung einen spezifischen Wirtschaftszweig stärken, ohne andere Branchen pauschal einzubeziehen.
Für andere Branchen sind nach dem aktuellen Stand zunächst keine Änderungen geplant. Einzelhandelsverbände pochen jedoch darauf, dass die Sonntagsöffnung auf alle Sektoren ausgeweitet werden müsse. Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland ist dies die logische Konsequenz, will man die Attraktivität des stationären Handels insgesamt erhöhen.
Sonderfall Bäckereien und Konditoreien
Die Debatte um den verkaufsoffenen Sonntag ist nicht neu. Seit Jahren streiten Befürworter und Gegner über die Frage, ob eine Liberalisierung den Innenstädten hilft oder ob sie den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag gefährdet. Befürworter sehen darin ein Instrument gegen Leerstand und Verödung, Kritiker fürchten eine schleichende Aufweichung des Sonntagsschutzes.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Entwurf im parlamentarischen Verfahren Bestand hat. Dabei ist auch mit Stellungnahmen der Länder, der Kirchen und der Sozialpartner zu rechnen. Die Kontroverse um die Sonntagsöffnung bleibt damit politisch aktuell und berührt grundlegende Fragen des Arbeits- und Familienlebens in Deutschland.
Ausblick auf das Gesetzgebungsverfahren
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens dürfte das Thema die Diskussion um die Zukunft der Innenstädte weiter prägen. Während der Onlinehandel weiter wächst, sucht der stationäre Handel nach Wegen, sich neu zu erfinden – und die Öffnungszeiten sind dabei nur ein Baustein von vielen.
Fragen & Antworten
Was plant das Bundesarbeitsministerium bei den Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien?
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem Bäckereien und Konditoreien ab dem 1. Januar 2027 bis zu acht Stunden am Sonntag öffnen dürfen. Damit sollen die bislang geltenden Beschränkungen ausgeweitet werden.
Welche Position vertritt die Gewerkschaft Verdi zu den Plänen?
Verdi lehnt eine Ausweitung der Sonntagsöffnung ab. Nils Böhlke von Verdi NRW warnt, dass die Arbeitszeiten im Handel ohnehin familienunfreundlich seien und Sonntagsöffnungen den Beruf noch unattraktiver machen würden.
Welche Argumente führen die Befürworter einer Sonntagsöffnung an?
Befürworter wie Stefan Genth vom Handelsverband Deutschland und Sven Schulte von der IHK NRW argumentieren, dass Einkaufen auch ein Freizeiterlebnis sei und längere Öffnungszeiten die Innenstädte attraktiver und lebendiger machen könnten.
Längere Sonntagsöffnung für Bäckereien ab 2027 geplant | finanz360