Bund und Länder haben sich nach monatelangen Verhandlungen in Berlin auf eine Finanzreform geeinigt, die vor allem die Kommunen entlasten soll und am 1. September in Kraft treten wird.

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) kam mit Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin zusammen und verständigte sich auf ein neues Kostentragungsprinzip. Danach übernimmt der Bund künftig 80 Prozent der Kosten, die den Ländern und Kommunen durch neue Bundesgesetze entstehen. Maßgeblich ist künftig der Grundsatz 'Wer bestellt, bezahlt'.

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD), der die MPK gemeinsam mit Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) leitet, sprach in Berlin von einem 'fairen Ausgleich'. Lies erklärte, von höherer Ebene ausgelöste Kosten dürften nicht auf die Länder und vor allem die Kommunen abgewälzt werden. Die Entlastung der Kommunen sei eines der wichtigsten Anliegen der Länder in den Gesprächen mit dem Kanzler gewesen.

Der Mechanismus greift, sobald die zusätzliche finanzielle Belastung von Ländern und Kommunen zusammen einen Schwellenwert von 200 Millionen Euro übersteigt. Bei Überschreiten dieser Schwelle übernimmt der Bund 80 Prozent des Betrags. Steuerrechtliche Regelungen sind ausdrücklich nicht erfasst.