Wien, 31 August 2026
Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs zur Reform der Bundesstaatsanwaltschaft ist am Montag zu Ende gegangen, wobei der Oberste Gerichtshof (OGH) in seiner Stellungnahme vor parteipolitischem Druck auf künftige Ernennungen warnt.
Hintergrund: Reform der Bundesstaatsanwaltschaft
Die Begutachtungsfrist im Nationalrat lief am Montag aus. Zahlreiche Institutionen und Kammern hatten in den vergangenen Wochen die Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben, mit dem die Bestellung und Organisation der Bundesstaatsanwaltschaft neu geregelt werden soll. Das Begutachtungsverfahren ist ein zentraler Schritt im österreichischen Gesetzgebungsprozess, bevor der Entwurf im Plenum behandelt wird.
Der Oberste Gerichtshof meldete in seiner Stellungnahme deutliche Bedenken an. Die Richterinnen und Richter befürchten, dass die vorgesehene Konstruktion die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft beeinträchtigen könnte. Konkret warnte das Höchstgericht, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte könnten bei heiklen politischen Verfahren aus Sorge um ihre Karrierechancen zumindest faktisch zur Zurückhaltung neigen.
