Wien, 17 Juli 2026

Die Generalprokuratur hat den Entwurf der Dreierkoalition für die neue Bundesstaatsanwaltschaft in einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme als massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo kritisiert und vor einer parteipolitischen Auswahl der Bundesstaatsanwälte gewarnt.

Die Generalprokuratur hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die geplante Bundesstaatsanwaltschaft scharf beanstandet. In ihrer Stellungnahme spricht sie von einer „massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo“ und sieht wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet. Die Behörde warnt zudem, dass die Anscheinsproblematik politischer Einflussnahme durch den Entwurf nicht beseitigt, sondern verlagert oder gar verstärkt werde.

Konkritisierter Kernpunkt: Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig als neue Behörde die Fach- und Dienstaufsicht übernehmen, die bisher beim Justizministerium liegt. Damit will die Dreierkoalition eine politisch unabhängige Weisungsspitze schaffen. Die Generalprokuratur bezweifelt jedoch, dass dieses Ziel mit dem vorliegenden Entwurf tatsächlich erreicht wird.