Generalprokuratur kritisiert Justiz-Reform als massive Verschlechterung
Wien, 17 Juli 2026
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Kurzfassung
Die Generalprokuratur hat den Entwurf der Dreierkoalition für eine neue Bundesstaatsanwaltschaft scharf kritisiert und warnt vor einer massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Auch die Grünen sehen Nachbesserungsbedarf und bezeichnen zentrale Punkte als No-Go. Die parlamentarische Begutachtung läuft noch bis Ende August.
Wien, 17 Juli 2026
Die Generalprokuratur hat den Entwurf der Dreierkoalition für die neue Bundesstaatsanwaltschaft in einer ungewöhnlich scharfen Stellungnahme als massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo kritisiert und vor einer parteipolitischen Auswahl der Bundesstaatsanwälte gewarnt.
Die Generalprokuratur hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung für die geplante Bundesstaatsanwaltschaft scharf beanstandet. In ihrer Stellungnahme spricht sie von einer „massiven Verschlechterung gegenüber dem Status quo“ und sieht wesentliche rechtsstaatliche Grundsätze gefährdet. Die Behörde warnt zudem, dass die Anscheinsproblematik politischer Einflussnahme durch den Entwurf nicht beseitigt, sondern verlagert oder gar verstärkt werde.
Konkritisierter Kernpunkt: Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig als neue Behörde die Fach- und Dienstaufsicht übernehmen, die bisher beim Justizministerium liegt. Damit will die Dreierkoalition eine politisch unabhängige Weisungsspitze schaffen. Die Generalprokuratur bezweifelt jedoch, dass dieses Ziel mit dem vorliegenden Entwurf tatsächlich erreicht wird.
Kernpunkt: Auswahl der BundesstaatsanwältInnen
Die Generalprokuratur argumentiert, dass die Auswahl der BundesstaatsanwältInnen und ihrer StellvertreterInnen durch den Nationalrat „jedenfalls dem Anschein nach“ eine parteipolitische Auswahl darstelle. Da sich die im Parlament vertretenen Parteien politisch gegenüberstehen, könne der Eindruck einer politischen Einflussnahme auf die Strafverfolgung nicht ausgeräumt werden. Im Gegenteil: Diese Problematik werde „durch den Nationalrat nicht beseitigt, sondern nur verlagert, wenn nicht gar verstärkt“, heißt es in der Stellungnahme.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rolle des Nationalrats bei der Besetzung. Die Generalprokuratur weist darauf hin, dass der Nationalrat die Vorschläge der Auswahlkommission „unbegrenzt oft“ verwerfen könne. Dies verschärfe den Anschein politischer Steuerung zusätzlich. Auch europarechtlich würden Vorgaben verfehlt, da „gerade die in Aussicht genommene, auf Einzelstrafsachen bezogene und besonders weit gehende Berichts- und Auskunftspflicht der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung unvereinbar ist“.
Europarechtliche Bedenken und Berichtspflichten
Zusätzlich sieht die Generalprokuratur erhebliche praktische Probleme. Es bestehe die Gefahr, dass die Bundesstaatsanwaltschaft ihre Aufgaben weder im Bereich der Fachaufsicht noch im Bereich der Rechtswahrung in der „erreichten Qualität auch allem Anschein nach unabhängig zu erbringen in der Lage sein wird“. Die Behörde befürchtet zudem einen enormen personellen Mehraufwand durch die Auskunftspflichten.
Die neuen Berichts- und Auskunftspflichten sind ein zentrales Element des Entwurfs. Demnach soll „auch die Tätigkeit aller nachgeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden umfasst und daher auch Auskünfte über die Tätigkeit der nachgeordneten staatsanwaltlichen Behörden verlangt werden können und beantwortet werden müssen“. Künftig würden wohl alle im Parlament vertretenen Parteien Auskunft verlangen, „sodass mit einem erheblichen personellen Aufwand nur für die Erfüllung der diversen Berichts- und Auskunftspflichten zu rechnen ist....“
Die Dreierkoalition hatte Ende Juni ihren Gesetzesentwurf für die neue Bundesstaatsanwaltschaft präsentiert. Ziel der Reform ist es, die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften von der Justizministerin zu trennen und unabhängiger aufzustellen. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll künftig als neue Behörde die Fach- und Dienstaufsicht übernehmen, die bei der Justizministerin liegt. Damit soll die politische Unabhängigkeit der Strafverfolgung gestärkt werden.
Reaktionen aus der Koalition
Die Generalprokuratur erkennt grundsätzlich das Ziel einer unabhängigen Weisungsspitze an, hält den vorliegenden Entwurf jedoch für ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Die Stellungnahme fällt ungewöhnlich scharf aus und kommt aus einer Behörde, die innerhalb der österreichischen Justiz eine besondere Rolle bei der Rechtswahrung spielt. Die Generalprokuratur ist beim Obersten Gerichtshof (OGH) angesiedelt und unter anderem für Nichtigkeitsbeschwerden und die Wahrung von Rechtseinheit und Gesetzmäßigkeit zuständig.
Aus den Reihen der Koalition kam bislang noch keine Stellungnahme zu den konkreten Bedenken der Generalprokuratur. Die parlamentarische Begutachtung des Gesetzesentwurfs läuft bis Ende August. Bis dahin haben Fachleute, Institutionen und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Erst danach wird der Nationalrat über den Entwurf beraten und entscheiden.
Auch die Grünen, die Teil der Dreierkoalition sind, sehen weiteren Nachbesserungsbedarf. Aus ihrer Sicht ist ein zentraler Punkt ein „No-Go“. Welche konkreten Änderungen die Grünen fordern, blieb zunächst offen. Die Kritik aus den eigenen Reihen zeigt, dass der Entwurf auch innerhalb der Koalition umstritten ist.
Hintergrund: Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz
Die Diskussion um die Bundesstaatsanwaltschaft reiht sich in eine breitere Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich ein. In den vergangenen Jahren hatten verschiedene Institutionen und Experten auf Reformbedarf hingewiesen, um die Staatsanwaltschaften von politischer Einflussnahme freizustellen. Der vorliegende Entwurf sollte diese Anliegen aufgreifen, wird aber nun ausgerechnet von einer zentralen juristischen Institution als unzureichend eingestuft.
Für die Generalprokuratur steht fest: Mit dem Entwurf drohe eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“. Die Behörde sieht die Gefahr, dass das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafverfolgung untergraben wird, statt gestärkt zu werden. Dies wiegt besonders schwer, weil die Bundesstaatsanwaltschaft gerade jene Institution sein soll, die politische Einflussnahme verhindern soll.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Dreierkoalition den Entwurf anpasst oder an ihren bisherigen Plänen festhält. Bis Ende August läuft die Begutachtung, danach ist eine parlamentarische Behandlung im Nationalrat vorgesehen. Dabei wird sich auch zeigen, ob die Kritik der Generalprokuratur und der Grünen zu Änderungen am Entwurf führt.
Ausblick: Begutachtung bis Ende August
Rechtsexperten verweisen darauf, dass die Stellungnahme der Generalprokuratur in ihrer Deutlichkeit ungewöhnlich ist. In der österreichischen Rechtspolitik ist es selten, dass eine so zentrale juristische Behörde einen Regierungsentwurf derart deutlich kritisiert. Dies unterstreicht die Brisanz der Reform und die Sorge um die Zukunft der unabhängigen Strafverfolgung in der Republik.
Am Ende bleibt festzuhalten: Die Bundesstaatsanwaltschaft soll als unabhängige Weisungsspitze fungieren und die Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften übernehmen. Ob dies mit dem vorliegenden Entwurf gelingt, wird von der Generalprokuratur und Teilen der Koalition bezweifelt. Die Kritik an der parteipolitischen Auswahl der BundesstaatsanwältInnen, den weitreichenden Auskunftspflichten und der unbegrenzten Verwerfungsmöglichkeit des Nationalrats steht im Zentrum der Bedenken.
Fragen & Antworten
Was kritisiert die Generalprokuratur am Entwurf der Bundesstaatsanwaltschaft?
Die Generalprokuratur kritisiert, dass der Entwurf eine massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo darstelle. Sie sieht die Gefahr, dass die Anscheinsproblematik politischer Einflussnahme verlagert oder verstärkt wird, und hält die Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber dem Nationalrat und Bundesrat mit unabhängiger Strafverfolgung für unvereinbar.
Welche Rolle soll die Bundesstaatsanwaltschaft künftig haben?
Die Bundesstaatsanwaltschaft soll als neue Behörde die Fach- und Dienstaufsicht übernehmen, die bisher bei der Justizministerin liegt. Ziel ist eine politisch unabhängige Weisungsspitze, doch die Generalprokuratur bezweifelt, dass der Entwurf dieses Ziel tatsächlich erreicht.
Wie reagieren die Grünen auf den Entwurf?
Die Grünen sehen weiteren Nachbesserungsbedarf und bezeichnen einen zentralen Punkt des Entwurfs als No-Go. Damit kommt Kritik an der Reform auch aus den Reihen der Dreierkoalition selbst.
Generalprokuratur zerpflückt Justiz-Reform der | finanz360