Bonn/Frankfurt, 21. Juli 2026

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine Prüfung des Halbjahresabschlusses 2025 des Hamburger Gabelstaplerherstellers Jungheinrich eingeleitet, weil es konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften gebe.

Hintergrund der Prüfung

Die BaFin habe die Untersuchung bereits am 13. Juli 2025 gestartet, teilte die Behörde mit. "Es lägen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die Jungheinrich Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat", hieß es. Geprüft werden den Angaben zufolge der veröffentlichte verkürzte Abschluss zum 30. Juni 2025 und der zugehörige Zwischenlagebericht für das erste Halbjahr 2025.

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht nach Informationen der Finanzaufsicht die Bewertung von Vermögenswerten im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung des Russland-Geschäfts des Konzerns. "Die Bewertung sei möglicherweise fehlerhaft gewesen", erklärte die BaFin. Die ehemalige russische Tochtergesellschaft sei seit Februar 2026 vollständig entkonsolidiert.