BaFin beanstandet fehlende Angaben im Zalando-Konzernabschluss 2025
Frankfurt, 21. Juli 2026
Lear 21 / Wikimedia Commons / CC BY 4.0
Kurzfassung
Die Finanzaufsicht BaFin hat im Konzernabschluss von Zalando für das Geschäftsjahr 2025 Fehler festgestellt. Dem DAX-Konzern fehlten im Anhang erforderliche Angaben zu einem Anteilskauf der About You Holding im Volumen von rund 252 Millionen Euro. Zalando sprach von einem rein formalen und materiell unwesentlichen Aspekt; ein Bußgeld wurde nach Angaben des Unternehmens nicht verhängt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat Fehler im Konzernabschluss des Modekonzerns Zalando SE für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt und am Dienstag bekannt gemacht.
Die BaFin teilte am Dienstag mit, dass die Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Lageberichts inzwischen abgeschlossen sei. "Die Finanzaufsicht Bafin hat Fehler im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 festgestellt", teilte die Behörde am Dienstag mit. Im Kern geht es um fehlende Pflichtangaben im Anhang des Konzernabschlusses.
Worum geht es bei der BaFin-Feststellung?
Konkret beanstandet die Aufsicht, dass Zalando beim Erwerb von Anteilen der ABOUT YOU Holding SE von einem nahestehenden Unternehmen nicht transparent gemacht habe, dass einer der damaligen ABOUT-YOU-Großaktionäre durch ein Aufsichtsratsmitglied von Zalando kontrolliert werde. "Die dazu erforderlichen Angaben hätten jedoch im Anhang des Konzernabschlusses gefehlt, so die Bafin." Rechtsgrundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG; daneben verweist die Behörde auf Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Zalando habe Anteile der übernommenen About You Holding von einem nahestehenden Unternehmen für knapp 252 Millionen Euro erworben, wie die BaFin weiter ausführte. Zalando bestätigte, dass die Angaben fehlten. Der DAX-Konzern bezeichnete das Versehen zugleich als unerheblich: "Hierbei handele es sich um einen rein formalen und materiell unwesentlichen Aspekt des Konzernanhangs", hieß es in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Dax-Konzerns.
Die Reaktion von Zalando
Aus Sicht von Zalando sind die Informationen zudem anderweitig öffentlich verfügbar gewesen. "Alle relevanten Informationen bezüglich des Erwerbs der About-You-Anteile seien im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebots vollständig öffentlich zugänglich gewesen", erklärte das Unternehmen. Die ABOUT YOU Holding SE war Ziel eines öffentlichen Übernahmeangebots von Zalando, das den Mode-Onlinehändler übernommen hatte; in dessen Rahmen waren die betroffenen Anteile erworben worden.
Zalando wies zugleich darauf hin, dass die BaFin kein Bußgeld verhängt habe. "Ein Bußgeld sei von der Bafin nicht verhängt worden, so der Konzern." Auch wirtschaftliche Folgen sieht das Unternehmen nicht: "Die Feststellung habe keine Auswirkungen auf die finanziellen Kennzahlen, die Vermögenslage oder das Geschäft von Zalando."
Zeitlicher Ablauf und Rechtsgrundlage
Die BaFin hatte ihre Prüfung bereits am 26. Juni eingeleitet. Die Bafin habe bei Zalando am 26. Juni eine Prüfung des Konzernabschlusses und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet, hieß es. Die Zuständigkeit der Behörde ergibt sich aus dem WpHG: Die Bafin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Hintergründe zu diesem Zeitplan legte die Behörde am Dienstag nicht im Detail vor.
Rechtlich stützt sich der jetzige Schritt auf den Wertpapierhandelsgesetz-Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 sowie ergänzend auf Paragraph 109 Absatz 2 WpHG. Diese Normen ermöglichen es der Aufsicht, fehlerhafte Rechnungslegungsunterlagen kapitalmarktorientierter Unternehmen öffentlich bekannt zu machen und so Transparenz für den Kapitalmarkt herzustellen.
Ungeachtet der BaFin-Bewertung bleibt die wirtschaftliche Lage von Zalando nach Darstellung des Unternehmens unberührt. Der Konzern verweist auf die Eigenständigkeit der Feststellung – gemeint ist die Beanstandung als Formfehler – und betont, dass die zugrunde liegenden Geschäftszahlen unangetastet blieben. Damit bleibt offen, ob der Anhang nachträglich korrigiert oder ergänzt wird; eine Pflicht zur Veröffentlichung eines berichtigten Abschlusses ergibt sich aus der BaFin-Mitteilung nicht unmittelbar.
Weitere Meldungen im Kontext
Die Nachricht wurde über den dpa-Newskanal verbreitet: "Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal." Dow Jones Newswires veröffentlichte die Meldung am 21. Juli 2026 um 01:34 ET (05:34 GMT); der ursprüngliche Briefing-Hinweis stellte zudem klar, dass "Dieses Briefing kann Meldungselemente enthalten, die mit Künstlicher Intelligenz automatisch aus der ursprünglich englischen Version ins Deutsche übersetzt wurden. Die englischsprachige Version sollte als die maßgebliche Fassung betrachtet werden."
Über die unmittelbaren Zalando-Angaben hinaus enthält der Meldungsblock Kontext zu weiteren Kapitalmarktthemen, die hier nur knapp dargestellt werden: Die Hamburger Hafen und Logistik AG senkte ihre EBIT-Prognose für den Teilkonzern Hafenlogistik auf 135 bis 155 Millionen Euro statt zuvor 160 bis 180 Millionen Euro; Fitch bestätigte indes das langfristige Rating A- mit stabilem Ausblick. Bei Bio-Gate wurde eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 407.747,00 Euro auf bis zu 2.446.485,00 Euro zu einem Ausgabepreis von 2,80 Euro je Aktie beschlossen, die das Bezugsrecht für Altaktionäre ausschließt und brutto rund 1,1 Millionen Euro einbringen soll. Samsung Electronics kündigte an, eine Robotik-Sparte aufzubauen, und Steico meldete einen Halbjahresumsatz von 200,3 Millionen Euro bei einem EBITDA-Rückgang um 22,1 Prozent auf 29,0 Millionen Euro.
Bedeutung für den Kapitalmarkt
Dass die BaFin bei einem DAX-Konzern öffentlich Fehler in einem Konzernabschluss feststellt, ist ein seltenes Signal an den Markt. Bereits 2022 hatte die Behörde ihre Kompetenz für die Bilanzaufsicht übernommen; seither prüft sie regelmäßig Geschäftsberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen, gibt aber nur in begründeten Fällen eine öffentliche Fehlerfeststellung heraus. Die jetzige Mitteilung reiht sich in diese Praxis ein, ohne dass Zalando – Stand Dienstag – ein Bußgeld oder eine Korrektur des Zahlenwerks droht.
Marktteilnehmer dürften die Nachricht vor allem als Signal für die gestiegene Sensibilität der Aufsicht gegenüber Related-Party-Transaktionen lesen. Auch wenn Zalando die fehlenden Anhangsangaben als "rein formal" einstuft, zeigt die Veröffentlichung, dass die BaFin der Frage, wessen Einfluss hinter einer Transaktion steht, hohe Priorität beimisst. Das wiederum erhöht den Erwartungsdruck an künftige Übernahmen und Beteiligungsstrukturen.
Zalando gehört mit seiner Marktstellung im europäischen Online-Modehandel und seiner DAX-Notierung zu den prominentesten Adressaten solcher Aufsichtsschritte. Sollte die BaFin weitere Details veröffentlichen oder eine Nachmeldung verlangen, wäre mit zusätzlichen Mitteilungen zu rechnen. Bis dahin bleibt es bei der Bewertung des Unternehmens, dass weder Strafen noch betriebliche Folgen drohen.
Insgesamt bleibt der Vorgang aus Sicht von Zalando überschaubar: ein formaler Fehler im Anhang, keine materiellen Auswirkungen auf Geschäftszahlen, kein Bußgeld. Für den Kapitalmarkt ist die Mitteilung dennoch relevant – als Beleg dafür, dass die BaFin ihren im Jahr 2022 erweiterten Auftrag bei der Bilanzkontrolle aktiv wahrnimmt und Verstöße gegen Offenlegungspflichten auch gegenüber großen börsennotierten Unternehmen öffentlich macht.
Fragen & Antworten
Welchen Fehler hat die BaFin im Zalando-Konzernabschluss 2025 beanstandet?
Nach Angaben der BaFin fehlten im Anhang des Konzernabschlusses die vorgeschriebenen Angaben zu einem Anteilskauf der ABOUT YOU Holding SE von einem nahestehenden Unternehmen im Volumen von rund 252 Millionen Euro, dessen Verkäufer von einem Zalando-Aufsichtsratsmitglied kontrolliert wird.
Wie hat Zalando auf die BaFin-Feststellung reagiert?
Zalando bestätigte das Fehlen der Angaben, bezeichnete es als "rein formalen und materiell unwesentlichen Aspekt" und betonte, dass die BaFin kein Bußgeld verhängt habe und kein Einfluss auf Finanzkennzahlen oder Geschäft bestehe.
Auf welcher Rechtsgrundlage hat die BaFin gehandelt?
Die BaFin stützt die öffentliche Bekanntmachung auf § 109 Absatz 2 WpHG und Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes; die Zuständigkeit für die Bilanzaufsicht kapitalmarktorientierter Unternehmen liegt seit dem 1. Januar 2022 bei der BaFin.
BaFin-Fehler bei Zalando 2025: Konzernabschluss beanstandet | finanz360