Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Juli eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses der Eckert & Ziegler SE zum 31. Dezember 2024 sowie des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.

Nach Angaben der BaFin vom Mittwoch liegen der Aufsichtsbehörde konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass das Unternehmen im Zuge der Abspaltung der Pentixapharm AG die oberste beherrschende Partei unzutreffend angegeben hat. Zugleich sieht die Behörde Hinweise, dass die Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden der ehemaligen Tochtergesellschaft fälschlicherweise erfolgsneutral bilanziert wurde, obwohl die Verfügungsgewalt nicht durchgängig bei derselben Partei lag. Die BaFin begründete den Schritt mit § 107 Absatz 1 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), wonach eingeleitete anlassbezogene Prüfungen bekannt zu machen sind.

Hintergrund: Abspaltung von Pentixapharm