Die Budapester Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen den Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony im Zusammenhang mit der Pride-Parade des Jahres 2024 fallengelassen und sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestützt.
Hintergrund: Pride-Parade unter Verbot
Die zuständige Behörde erklärte, dass die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April keine Straftat mehr darstellten. Wörtlich hieß es vonseiten der Anklage: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im April 'stellen die in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalte keine Straftat mehr dar'. Damit fand das seit Januar 2025 laufende Verfahren gegen Karácsony seinen vorläufigen Abschluss.
Die Pride-Parade war im Jahr 2024 trotz eines von der damaligen Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán verhängten Verbots abgehalten worden. Die Regierung hatte sich auf ein Anti-LGBTQ-Gesetz aus dem Jahr 2021 berufen. Nach Angaben der Veranstalter beteiligten sich mehr als 200.000 Menschen an der Demonstration und übertrafen damit die Teilnehmerzahlen der Vorjahre deutlich. Die Parade fand unter dem grünen Bürgermeister Karácsony statt, der als politischer Gegenspieler Orbáns gilt.
