Kehl, 03 Juni 2026
Das Amtsgericht Kehl hat den Reeder und die Steuerfrau des niederländischen Frachtschiffs "La Primavera" verurteilt, der Bundesrepublik Deutschland rund 1,7 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen, nachdem das Schiff vor etwa zweieinhalb Jahren ungebremst in ein Schleusentor am Rhein gerammt worden war.
Das Urteil erging am Amtsgericht Kehl, das in dieser Sache als Rheinschifffahrtsgericht tätig war. Geklagt hatte die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Schleusenanlage bei Iffezheim im Landkreis Rastatt. Ursprünglich hatte der Bund knapp vier Millionen Euro gefordert; am Ende sprach das Gericht lediglich 1,7 Millionen Euro zu.
Zur Begründung verwies die Kammer auf die Haftungshöchstgrenzen der Binnenschifffahrt. Danach haften Eigner und Besatzung nur in Ausnahmefällen über die gesetzliche Obergrenze hinaus, etwa wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Schwelle sah das Gericht trotz der Schwere des Vorfalls als nicht überschritten an.
