Rund drei Jahre nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz die beiden minderjährigen Täterinnen zur Zahlung von insgesamt 144.400 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz an die Familie des Opfers verurteilt.

Was ist neu seit dem 28. Mai 2026

Update vom 28. Mai 2026: Das Gericht hat die genaue Summe der Entschädigung festgesetzt und Details zum Tathergang sowie zum Leidensweg des Opfers öffentlich gemacht.

Das Urteil erging am Mittwoch in einem aufsehenerregenden Zivilprozess, der im Juli 2025 begonnen hatte. Eine strafrechtliche Verfolgung der beiden Täterinnen war nicht möglich, da sie zum Tatzeitpunkt erst 12 und 13 Jahre alt und damit nach deutschem Recht strafunmündig waren.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die beiden Beklagten am 11. März 2023 die gleichaltrige Luise in einem Waldstück an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz heimtückisch und aus niederen Beweggründen ermordet haben. Das Opfer wies 74 Messerstiche sowie Gesichtsverletzungen auf und starb an Blutverlust und einem Pneumothorax, einer Luftansammlung im Brustraum.

Der Tathergang

Die Leiche des Mädchens war einen Tag nach ihrem Verschwinden in einem Waldgebiet im Kreis Altenkirchen nahe Friesenhagen entdeckt worden. Die beiden Täterinnen, die mit Luise befreundet waren, hatten die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

Der Vorsitzende Richter beschrieb die Tat als „diese heimtückische Mordtat aus niedrigen Beweggründen, die die Kammer fassungslos gemacht hat“. Das Gericht ging davon aus, dass Luise vor ihrem Tod erheblich litt und mindestens mehrere Minuten extremer Panik und Todesangst durchlebte. Der Todeskampf habe maximal 30 Minuten gedauert, und an der Leiche seien Anzeichen von Gegenwehr erkennbar gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte ihre strafrechtlichen Ermittlungen nach eingehenden Untersuchungen eingestellt, da die Beschuldigten das Alter der Strafmündigkeit von 14 Jahren noch nicht erreicht hatten. Im deutschen Zivilrecht hingegen können Kinder bereits ab sieben Jahren verklagt werden.

Zivilklage statt Strafprozess

Die Eltern und die Schwester der getöteten Luise hatten die Zivilklage eingereicht. Ihr Anwalt Jochen Alfes erklärte zu Prozessbeginn, die Familie wolle mit dem Verfahren auch ein Zeichen für andere Eltern setzen: Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat nicht folgenlos bleibt.

Das Gericht sprach der Familie nun insgesamt 144.400 Euro zu. Die Summe setzt sich aus mehreren Posten zusammen: 40.000 Euro Schmerzensgeld für Luise selbst, das als vererbbarer Anspruch an die Eltern geht, sowie 55.000 Euro Schmerzensgeld für die Eltern und 30.000 Euro für die Schwester. Hinzu kommen rund 20.000 Euro für Beerdigungs- und Anwaltskosten.

Die Kläger hatten ursprünglich 50.000 Euro Schmerzensgeld für Luise und jeweils 30.000 Euro für die Angehörigen gefordert. Das Gericht blieb mit dem Gesamtschmerzensgeld von 125.000 Euro unter der geforderten Summe von 140.000 Euro, erkannte aber zusätzliche Zukunftskosten wie psychiatrische Behandlungen an.

Die Urteilsbegründung

Die beiden verurteilten Mädchen leben nicht mehr bei ihren Familien in Freudenberg. Sie wurden getrennt voneinander außerhalb des Siegerlandes untergebracht und stehen bis zu ihrer Volljährigkeit unter der Obhut des Jugendamtes, wo sie psychologisch betreut werden.

Die Zahlungspflicht tritt erst ein, wenn die Verurteilten volljährig sind und über ein eigenes Einkommen verfügen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine Gerichtssprecherin betonte, die Kammer habe bei beiden Jugendlichen die individuelle Verantwortungsreife und die Fähigkeit festgestellt, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen.

Unterbringung und Zukunft der Täterinnen

Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze sowie den Umgang mit schweren Gewalttaten durch Kinder angestoßen.

Das Zivilverfahren endet rund drei Jahre nach der Tat. Für die Familie des Opfers bedeutet das Urteil eine finanzielle Anerkennung des erlittenen Leids, auch wenn die strafrechtliche Aufarbeitung ausblieb.

Die unterlegenen Parteien können gegen das Urteil Berufung einlegen. Sollte es rechtskräftig werden, müssen die Täterinnen die Summe nach Erreichen der Volljährigkeit und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit begleichen.

Reaktionen und Ausblick

Der Ausgang des Verfahrens könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, in denen strafunmündige Kinder schwere Straftaten begehen und die Opfer oder deren Angehörige auf dem Zivilrechtsweg Entschädigung suchen.