Das Arbeitsmarktservice zahlt nach einer rechtlichen Korrektur der Berechnung des Arbeitslosengeldes Geld an rund 250.000 Menschen nach, die bereits eine entsprechende Aufforderung zur Überprüfung ihrer Ansprüche erhalten haben.
Die Zahlung betrifft Fälle, bei denen das AMS bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes einen dreiprozentigen Arbeitslosenversicherungsbeitrag vom früheren Gehalt abzog, obwohl die betroffene Person diesen Beitrag nicht leisten musste. Die Korrektur führt dazu, dass Ansprüche neu bewertet und gegebenenfalls nachgezahlt werden können.
Im Zentrum steht eine gesetzliche Änderung aus dem Jahr 2008. Nach den verfügbaren Informationen sollte diese Novelle keinen Einfluss auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben. Der einleitende Bericht hält dazu fest: „Diese Novelle hätte "keinen Einfluss" auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben sollen.“
Hintergrund der Berechnung
Petra Draxl und das AMS wurden in den ausgewerteten Berichten mehrfach mit der Korrektur befasst. Das Arbeitsmarktservice veröffentlichte Informationen dazu, welche Menschen ihre Ansprüche prüfen sollten und wie Nachzahlungen beantragt werden können.
